Erklärung der MHP: Zwei Boykott-Ermittlungen zusammengelegt

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız gab Informationen zu den Ermittlungen bezüglich des Konsumboykotts vom 2. April bekannt.

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Yıldız erklärte, dass die beiden Ermittlungsverfahren zusammengelegt wurden, und gab folgende Stellungnahme ab:

„Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat von Amts wegen Ermittlungen zu spaltenden Äußerungen eingeleitet, die in der Öffentlichkeit als ‚Boykott‘-Aufrufe bekannt sind und darauf abzielen, einen Teil der Bevölkerung an wirtschaftlichen Aktivitäten zu hindern.

Die Ermittlungen wurden wegen des Vorwurfs der ‚Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit‘ eingeleitet; auch Ermittlungen zu physischen und verbalen Gewalttaten gegen einige Unternehmen wurden mit diesem Verfahren zusammengelegt.“