Mindestgebührenordnung für Anwälte im Amtsblatt veröffentlicht
Die neue Gebührenordnung der Türkischen Anwaltskammer wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wurden die an Anwälte zu zahlenden Gebühren um 36,15 Prozent erhöht.
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Das Kommuniqué der Präsidentschaft der Türkischen Anwaltskammer zur „Mindestgebührenordnung für Anwälte“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué zufolge wurde die Mindestvergütung, die öffentliche Einrichtungen und Organisationen sowie private und juristische Personen an ihre Vertragsanwälte zu zahlen haben, auf mindestens 33.000 Lira festgelegt. Die Prozesskosten werden zwischen 9.000 und 120.000 Lira liegen. Die Gebühr für eine mündliche Rechtsberatung in der Kanzlei beträgt für die erste Stunde 4.000 Lira und für jede weitere Stunde 1.800 Lira; für eine mündliche Beratung vor Ort auf Abruf bis zu einer Stunde wurden 7.000 Lira festgesetzt.
Gemäß diesem Kommuniqué werden für die Erstellung von Mietverträgen und ähnlichen Verträgen 8.000 Lira sowie für die Erstellung von Satzungen, Verordnungen, Erbverträgen, Testamenten und ähnlichen Dokumenten 32.000 Lira an die Anwälte gezahlt.
Die allgemeinen Bestimmungen der Mindestgebührenordnung für Anwälte wurden im Amtsblatt veröffentlicht.https://t.co/yFTasozKA4 pic.twitter.com/27WDH2QUnv
— T.C. Resmî Gazete Haberleri (@tcresmi_gazete) 3. November 2025