Mindestvergütungstarif für Schlichter für 2025 festgelegt

Der Mindestvergütungstarif für das Jahr 2025 für Schlichter, die gemäß der Strafprozessordnung auf Antrag der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bestellt werden, wurde festgelegt.

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Der "Mindestvergütungstarif für Schlichter für das Jahr 2025" des Justizministeriums wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Demnach wird dem Schlichter bei einem negativen Ergebnis des Schlichtungsprozesses in der Angebotsphase eine Vergütung zwischen 874 und 1312 Lira gezahlt. Bei einem positiven Ergebnis des Schlichtungsprozesses erfolgt eine Zahlung von 2631 bis 3520 Lira bei der Schlichtung von 2-3 Personen, 3520 bis 4394 Lira bei 4-6 Personen, 4394 bis 5276 Lira bei 7-9 Personen sowie 5276 bis 6158 Lira bei der Schlichtung von 10 oder mehr Personen.

Sollte der Schlichtungsprozess negativ verlaufen, erhält der Schlichter eine Vergütung zwischen 1312 und 1749 Lira bei 2-3 beteiligten Parteien, 1749 bis 2193 Lira bei 4-6 Parteien, 2193 bis 2631 Lira bei 7-9 Parteien und 2631 bis 3068 Lira bei 10 oder mehr beteiligten Parteien.