Minister Kurum erklärt den Grund für die Altersbeschränkung von 18-30 Jahren bei Sozialwohnungen: Details zur Jugendkategorie

Der Minister für Umwelt und Städtebau, Murat Kurum, hat wichtige Erklärungen zum Wohnungsbauprojekt in 81 Provinzen abgegeben, das die AKP als "Wohnungsprojekt des Jahrhunderts" bezeichnet.

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Der Minister für Umwelt und Städtebau, Murat Kurum, erklärte: "Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die sich für das Sozialwohnungsprojekt in 81 Provinzen bewerben möchten, können dies nicht tun, wenn sie die Kriterien nicht erfüllen."

In einer Erklärung gegenüber Ensonhaber zu den Bewerbungsvoraussetzungen für das 500.000-Wohnungen-Projekt für einkommensschwache Bürger sagte Minister Kurum, dass junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren keine Bewerbung einreichen können, wenn auf ihre Eltern eine Immobilie registriert ist.

Kurum äußerte sich in seiner Erklärung wie folgt:

"Unsere jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren können sich nicht bewerben, wenn auf ihre Eltern eine Immobilie registriert ist. Bürger über 30 Jahren können sich hingegen bewerben, auch wenn ihre Eltern Wohneigentum besitzen. Wir betrachten jedoch die Altersgruppe der 18- bis 30-Jährigen als Jugendkategorie.

Daher prüfen wir bei jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, ob ihre Eltern ein Haus besitzen. Denn es gibt Menschen, die mehr als ein Haus haben. Vielleicht haben sie ihrem Kind noch nichts vererbt, aber sie haben die finanziellen Möglichkeiten. Wir bewerten es also auf diese Weise.

Wenn die Eltern also ein Haus besitzen, können sich junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren nicht bewerben. Selbst wenn sie eine Bewerbung einreichen, können sie keinen Anspruch geltend machen. Wir möchten, dass mindestens eine Person aus der Familie ein Haus erhält."

Bewerbungen für das Projekt werden vom 10. November bis zum 19. Dezember entgegengenommen. Die Wohnungen werden als 2+1 und 1+1 Einheiten konzipiert, wobei auf horizontale Architektur und traditionelle Texturen geachtet wird.

Im Projekt wurden spezielle Kontingente für Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Menschen mit Behinderungen, Rentner, junge Menschen sowie Familien mit 3 oder mehr Kindern geschaffen.

Demnach werden 5 Prozent der Kontingente für Familien von Märtyrern, Terror-, Kriegs- und Dienstversehrte sowie Veteranen und Menschen mit Behinderungen, 10 Prozent für Familien mit 3 oder mehr Kindern sowie jeweils 20 Prozent für Rentner und junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren bereitgestellt.