Minister Tunç: Strafmilderung bei guter Führung muss neu diskutiert werden – 'Kritik hielt stets an'
Vor dem Hintergrund zunehmender Debatten über die Justiz und insbesondere der häufigen Diskussionen über Gewalt gegen Frauen beantwortete Justizminister Yılmaz Tunç Fragen von Journalisten.
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Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich gegenüber Pressevertretern. Minister Tunç beantwortete die ihm gestellten Fragen und reagierte auch auf die Frage: 'Wird es eine Änderung im Strafvollzugsgesetz geben?'. Minister Tunç sagte: "Die Strafmilderung bei guter Führung muss diskutiert werden".
"DIE STRAFMILDERUNG BEI GUTER FÜHRUNG MUSS NEU DISKUTIERT WERDEN"
Wir hatten einen Vorschlag unterbreitet, dass diese Personen eine gewisse Zeit im Gefängnis verbringen müssen, um von der einjährigen Bewährungsfrist profitieren zu können. Diesen werden wir erneut einbringen. Zudem gab es in der Öffentlichkeit stets Kritik an Personen, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes bei der Gerichtsverhandlung eine Strafmilderung erhielten. In der vergangenen Legislaturperiode hatten wir eine Regelung getroffen, wonach das Erscheinungsbild allein kein Grund für eine Strafmilderung sein darf, doch die Kritik an diesem Thema hielt stets an. Nun muss diese Strafmilderung bei guter Führung erneut diskutiert werden.
BEWÄHRUNG
Natürlich müssen wir hier sowohl mit unseren Strafrechtlern, unseren Akademikern, unseren Praktikern und insbesondere unseren Abgeordneten darüber sprechen, ob die Strafmilderung bei guter Führung fortbestehen soll oder nicht. Denn bei Strafen gibt es eine Unter- und eine Obergrenze. Der Richter entscheidet innerhalb dieser Grenzen je nach Aktenlage. Wenn es eine Strafmilderung bei guter Führung gibt, stoßen wir bei einigen Straftaten insbesondere auf Reaktionen aus der Öffentlichkeit. In diesem Fall muss dies erneut überprüft werden. Wir müssen mit unseren Strafrechtlern darüber sprechen, ob bei bestimmten Straftaten eine Bewährung angewendet werden sollte oder nicht.
"WIR MÜSSEN DIE KRITIK AUS DER GESELLSCHAFT BERÜCKSICHTIGEN"
Man sieht, dass insbesondere bei vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung die Anwendung von Bewährungsregelungen in der Gesellschaft zu Kritik führt. Wir müssen diese Kritik aus der Gesellschaft berücksichtigen. Und wir müssen die Gesellschaft insbesondere vor Kriminalität schützen. Das Ziel des Strafrechts und der Strafjustiz ist es ohnehin, die Gesellschaft vor Kriminalität zu schützen. In diesem Sinne sind präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten der eigentlich wichtige Punkt. Sowohl Bildungsarbeit als auch Informationsarbeit für Familien sind notwendig, und nach einer begangenen Straftat muss die Ermittlung effektiv durchgeführt werden. Damit die Ermittlung effektiv verläuft, müssen die Justiz und die Staatsanwaltschaft in einer sehr guten Zusammenarbeit agieren und die Beweise sowie die materielle Wahrheit zusammentragen.