Minister Tunç warnt! Kritische Entscheidung für Mieter: Vermieter dürfen dies nicht mehr tun

Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich zu der in letzter Zeit häufig diskutierten Frage der „blanko unterzeichneten Räumungsverpflichtung“ zwischen Vermietern und Mietern. Tunç betonte, dass gegen Dokumente, bei denen Vermieter nachträglich ein Datum hinzugefügt haben, rechtliche Einspruchsmöglichkeiten bestehen, und erklärte: „Die Räumungsverpflichtung muss zu einem Datum nach dem Mietvertrag unterzeichnet werden.“

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Während das Thema der „blanko unterzeichneten Räumungsverpflichtung“, das in den letzten Jahren häufig zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern geführt hat, weiterhin auf der Tagesordnung steht, hat Justizminister Yılmaz Tunç diesbezügliche Warnungen ausgesprochen.

Dem Bericht der Türkiye Gazetesi zufolge weisen Experten darauf hin, dass eine blanko übergebene Räumungsverpflichtung rechtlich als gültig angesehen werden könnte, während Minister Tunç betonte, dass gegen diese Dokumente, bei denen Vermieter nachträglich ein Datum einfügen, ein Einspruchsrecht besteht.

Tunç äußerte sich wie folgt: „Das Gesetz berücksichtigt die Schwierigkeiten, die Mieter bei der Wohnungssuche erleben. Aus diesem Grund erkennt es eine Räumungsverpflichtung, die beim Einzug zeitgleich mit dem Mietvertrag unterzeichnet wurde, als ungültig an. Es bietet dem Mieter rechtlichen Schutz mit der Begründung, dass sich der Mieter in einer Zwangslage befindet. Die Räumungsverpflichtung muss nach der Unterzeichnung des Mietvertrags ausgestellt werden. Wenn die Räumungsverpflichtung blanko unterzeichnet wurde und der Vermieter nachträglich ein Datum hinzugefügt hat, hat der Mieter das Recht, dagegen Einspruch zu erheben. Die Abteilung für physikalische Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin kann feststellen, ob das Datum auf dem Dokument nachträglich hinzugefügt wurde. Zudem ist es für Mieter wichtig, Fotos von den Dokumenten zu machen, die sie unterzeichnen, um im Falle eines späteren Einspruchs Beweise in der Hand zu haben. Man darf jedoch nicht vergessen, dass auch das Institut für Rechtsmedizin bei der Datumsbestimmung Fehler machen kann. Daher gibt es keine hundertprozentige Garantie.“

RÄUMUNGSVERPFLICHTUNG KÖNNTE DIGITALISIERT WERDEN

Auf die Frage an Minister Tunç: „Würde dieses Problem gelöst, wenn die Räumungsverpflichtung notariell oder über e-Devlet verpflichtend gemacht würde?“, antwortete er, dass man in dieser Hinsicht vorsichtig sein müsse: „Wenn eine Notarpflicht eingeführt wird, könnten Vermieter aus Sorge vor Schwierigkeiten bei der Räumung zögern, ihre Wohnungen zu vermieten. Dies könnte zu einem Angebotsengpass auf dem Mietmarkt führen. Zudem würden Notarkosten eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Eine Regelung über e-Devlet könnte jedoch möglich sein. Auf diese Weise würde die Räumungsverpflichtung zweckmäßig und transparent erstellt werden.“

Andererseits gab es in den vergangenen Monaten einen Fall, in dem ein Mieter drei Jahre nach Anmietung der Wohnung eine Räumungsverpflichtung unterzeichnete, sich jedoch unter Berufung darauf, dass das Dokument blanko gewesen sei, weigerte, das Räumungsdatum einzuhalten. Der Mieter, der sich mit dem Vermieter vor Gericht wiederfand, unterlag in dem Verfahren. Das Gericht fällte eine wegweisende Entscheidung und ordnete die Räumung der Wohnung an.