Ministerium hatte Berufung gegen das Urteil für Nevzat Bahtiyar eingelegt... Kritische Stellungnahme von Bahtiyars Anwalt: 'Der Antrag des Ministeriums wird abgelehnt werden'
Im Prozess um die Ermordung der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır hat das Ministerium für Familie und soziale Dienste Berufung gegen das Urteil für Nevzat Bahtiyar eingelegt, der wegen des Transports der Leiche zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt wurde, mit der Forderung nach einem härteren Strafmaß. Bahtiyars Anwalt Adnan Ataş erklärte hingegen, dass dieser Einspruch zurückgewiesen werde.
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Im Prozess um den Mord an der 8-jährigen Narin Güran, deren lebloser Körper 19 Tage nach ihrem Verschwinden im Dorf Tavşantepe in Diyarbakır gefunden wurde, war Nevzat Bahtiyar wegen "Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln" zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, da er die Leiche transportiert hatte.
Bahtiyars Anwalt Adnan Ataş hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Heute legte auch das Ministerium für Familie und soziale Dienste Berufung ein, da es das Strafmaß für unzureichend hielt und forderte, dass Bahtiyar eine härtere Strafe erhalten müsse.
''DIE STRAFE HÄTTE NIEDRIGER AUSFALLEN MÜSSEN''
Nevzat Bahtiyars Anwalt Adnan Ataş argumentierte in einer Erklärung gegenüber Kübra Karasu von CGTN Türk, dass sein Mandant unter Drohungen gehandelt habe und dies bei der Strafzumessung hätte berücksichtigt werden müssen, um ein milderes Urteil zu erwirken. Ataş sagte: "Dass das Gericht meinen Mandanten Nevzat Bahtiyar wegen der Verbergung von Beweismitteln verurteilt hat, war eine Entscheidung, die wir erwartet hatten. Es gibt jedoch keinerlei Beweise in der Akte, die darauf hindeuten, dass mein Mandant am Mord beteiligt war. Zudem stand mein Mandant unter ernsthafter Bedrohung. Die Nachrichten der Familie Güran bezüglich Waffen, die in ihrem Haus gefundenen Patronen und die drohenden Äußerungen während der Verhandlungen zeigen deutlich, dass mein Mandant unter Druck gehandelt hat. Aus diesem Grund hätte er eine geringere Strafe erhalten müssen."
''DAS BERUFUNGSGERICHT WIRD DEN EINSPRUCH ZURÜCKWEISEN''
Ataş äußerte sich auch zum Berufungsantrag des Ministeriums für Familie und soziale Dienste. Er wies darauf hin, dass das Ministerium behaupte, sein Mandant sei am Mord beteiligt gewesen, und erklärte: "Selbst laut dem vom Ministerium angeführten Bericht zur Funkzellenortung befand sich mein Mandant zum Zeitpunkt des Mordes nicht am Tatort. Daher gehe ich davon aus, dass dieser Einspruch des Ministeriums vom Berufungsgericht zurückgewiesen wird. Ich erwarte keine Entscheidung zu Ungunsten meines Mandanten. Im Gegenteil, es besteht die Möglichkeit, dass sich der Strafprozess zugunsten meines Mandanten entwickelt."
Ataş betonte, dass sie auch im weiteren Instanzenzug weiterhin die Unschuld seines Mandanten verteidigen werden, und fügte hinzu: "Sollte das Urteil zu Ungunsten meines Mandanten ausfallen, werden wir notfalls Revision einlegen."