Ministerium legt Berufung gegen Urteile im Fall der kleinen Sıla ein
Das Ministerium für Familie und Sozialdienste bereitet eine Berufung gegen die Urteile im Fall der zweijährigen Sıla vor, die in Tekirdağ nach sexuellem Missbrauch und Misshandlungen verstarb. Das Ministerium hält die verhängten Strafen für unzureichend und wird rechtliche Schritte einleiten, um eine Bestrafung am oberen Strafrahmen sowie den Ausschluss von Strafmilderungen für die Angeklagten zu erreichen.
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Nach dem schrecklichen Verbrechen in Tekirdağ haben die im Fall der kleinen Sıla verhängten Urteile in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Das Ministerium für Familie und Sozialdienste, das nach eigenen Angaben von Beginn an als Nebenkläger am Verfahren beteiligt war, kündigte an, nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung Berufung einzulegen, da die Strafen als unzureichend erachtet werden.
Das Ministerium wird fordern, dass alle Angeklagten und die als strafmündig geltenden Jugendlichen „am oberen Strafrahmen und ohne Anwendung von Strafmilderungen“ verurteilt werden. Zudem wird das Ministerium rechtliche Schritte einleiten, damit die Mutter B.Y. sowie K.A., der Vater des Angeklagten K.A., wegen Beteiligung am „vorsätzlichen Tötungsdelikt“ verurteilt werden.
WIE LAUTETE DAS URTEIL DES GERICHTS?
Im Prozess um den Tod der kleinen Sıla hat das Gericht heute sein Urteil verkündet.
Mutter B.Y.: Sie wurde wegen drei verschiedener Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 27 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Der straffällige K.A.: Er erhielt wegen zwei verschiedener Straftaten eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und 6 Monaten.
Der straffällige G.K.: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
K.A., der Vater des Angeklagten K.A., sowie S.Ö., der Lebensgefährte der Mutter, wurden freigesprochen.
Nach der Urteilsverkündung betonte das Ministerium für Familie und Sozialdienste, dass die Strafen unzureichend seien und man Berufung einlegen werde.
Das Ministerium für Familie und Sozialdienste wird gegen das Gerichtsurteil Berufung einlegen und folgende Forderungen stellen:
Die Erhöhung der gegen die Angeklagten verhängten Strafen auf den „oberen Strafrahmen“ und „ohne Anwendung von Strafmilderungen“.
Die Verurteilung der Mutter B.Y. und des Vaters K.A. wegen Beteiligung am „vorsätzlichen Tötungsdelikt“.
Die Bestrafung der straffälligen Jugendlichen im höchstmöglichen Maße.