Ministerium legt Einspruch gegen Freilassung von Sexualstraftätern ein
Das Ministerium für Familie und Sozialdienste gab bekannt, dass Einspruch gegen die Entscheidung zur Freilassung von zwei Personen eingelegt wurde, denen sexueller Missbrauch eines 12-jährigen Mädchens vorgeworfen wird.
İHA
In einer Erklärung des Ministeriums für Familie und Sozialpolitik hieß es: "Auf Anweisung der Ministerin für Familie und Sozialdienste, Mahinur Özdemir Göktaş, haben die Anwälte des Ministeriums die Anordnung der Untersuchungshaft für die zwei Tatverdächtigen beantragt. Begründet wurde dies damit, dass die Verteidigung der Verdächtigen, das Opfer habe älter als 12 Jahre gewirkt, nicht mit dem Inhalt der Akten übereinstimme und lediglich dem Versuch diene, sich der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen."
Die Verdächtigen, die in ihren polizeilichen Vernehmungen die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs an dem 12-jährigen Mädchen noch eingeräumt hatten, bestritten diese bei der Staatsanwaltschaft.
Nach ihrer Befragung durch die Staatsanwaltschaft wurden die zwei Verdächtigen, deren Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs des 'qualifizierten sexuellen Missbrauchs' beantragt worden war, vom zuständigen Gericht unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Das Ministerium für Familie und Sozialdienste, das gegen die Entscheidung des Gerichts zur 'Freilassung unter Auflagen' Einspruch eingelegt hat, wird sich als Nebenkläger in den Prozess zugunsten des betroffenen Mädchens einbringen.
Das 12-jährige Mädchen, das Gegenstand der Berichterstattung ist, wurde vor Kurzem vom Ministerium für Familie und Sozialdienste in staatliche Obhut genommen", so die Erklärung.