Morgen gehen wir an die Wahlurnen!
Die Türkei geht morgen an die Wahlurnen, um die lokalen Führungskräfte zu wählen, die für die nächsten 5 Jahre im Amt sein werden. Bei den Kommunalwahlen werden mehr als 61 Millionen Wähler an rund 208.000 Wahlurnen ihre Stimme abgeben.
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Die Türkei geht morgen an die Wahlurnen, um die lokalen Führungskräfte zu wählen, die für 5 Jahre im Amt sein werden. Bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 31. März 2024 werden mehr als 61 Millionen Wähler an rund 208.000 Wahlurnen ihre Stimme abgeben.
Ein Wähler kann nur in dem Wahlkreis wählen, in dem er wahlberechtigt ist.
Die Wähler in Adana, Ankara, Antalya, Aydın, Balıkesir, Bursa, Denizli, Diyarbakır, Erzurum, Eskişehir, Gaziantep, Hatay, İstanbul, İzmir, Kahramanmaraş, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Muğla, Ordu, Sakarya, Samsun, Şanlıurfa, Tekirdağ, Trabzon und Van werden ihre Stimmen für den "Oberbürgermeister", den "Bürgermeister", die "Mitglieder des Gemeinderats" sowie für die "Ortsvorsteher und den Ältestenrat" abgeben.
In Provinzen ohne Metropolstatus wird für die "Mitglieder des Provinzrats", den "Bürgermeister", die "Mitglieder des Gemeinderats" sowie für die "Ortsvorsteher und den Ältestenrat" gestimmt. In Dörfern wird für die "Mitglieder des Provinzrats" sowie für die "Ortsvorsteher und den Ältestenrat" abgestimmt.
Der Stimmzettel für die Wahl zum Oberbürgermeister wird "weiß", der für die Mitglieder des Provinzrats "orange", der für die Wahl zum Bürgermeister "blau" und der Stimmzettel für die Mitglieder des Gemeinderats "gelb" sein. Die Stimmzettel werden in einen einzigen Umschlag gelegt.
WAHLZEITEN
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hat die Wahlzeiten in 32 östlichen Provinzen um eine Stunde vorverlegt. Daher gelten in Adıyaman, Ağrı, Artvin, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Gaziantep, Giresun, Gümüşhane, Hakkari, Kars, Malatya, Kahramanmaraş, Mardin, Muş, Ordu, Rize, Siirt, Sivas, Trabzon, Tunceli, Şanlıurfa, Van, Bayburt, Batman, Şırnak, Ardahan, Iğdır, Kilis sowie in den dortigen Justizvollzugsanstalten die Wahlzeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr.
In allen anderen Gebieten außerhalb dieser Provinzen gelten die Wahlzeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr.
WAHLURNEN WERDEN VOR ENDE DER WAHLZEIT NICHT GEÖFFNET
In den Provinzen mit Wahlzeiten von 07.00 bis 16.00 Uhr darf vor 16.00 Uhr, in den anderen Provinzen vor 17.00 Uhr nicht mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden. Selbst wenn alle Wähler auf der Wählerliste ihre Stimme abgegeben haben, dürfen die Wahlurnen vor dem offiziellen Ende der Wahlzeit keinesfalls geöffnet werden.
In den Metropolen erfolgt die Auszählung der Stimmzettel in der Reihenfolge Oberbürgermeister, Bürgermeister, Mitglieder des Gemeinderats und Ortsvorsteher; in anderen Provinzen in der Reihenfolge Bürgermeister, Mitglieder des Gemeinderats, Mitglieder des Provinzrats und Ortsvorsteher.
Schwangere, Kranke und Menschen mit Behinderungen können ihre Stimme abgeben, ohne in der Schlange warten zu müssen; auch älteren Menschen wird dies gestattet, zudem wird Wählern, die diesen Personen behilflich sind, Vorrang eingeräumt.
Das Mitführen von Geräten zur Bildaufzeichnung oder Kommunikation wie Mobiltelefonen, Fotoapparaten oder Filmkameras in der Wahlkabine ist untersagt.
Niemand darf den Wähler bei der Stimmabgabe beeinflussen, drängen oder Empfehlungen aussprechen. Die Wähler müssen den Wahlraum nach der Stimmabgabe verlassen.
WAHLTAG-VERBOTE
Am Wahltag (morgen) ist von 06.00 Uhr morgens bis 00.00 Uhr nachts der Verkauf von alkoholischen Getränken sowie deren Ausschank und Konsum in Gaststätten und öffentlichen Räumen ausnahmslos verboten.
Während der gesamten Wahlzeit bleiben alle öffentlichen Vergnügungsstätten wie Kaffeehäuser, Teehäuser und Internet-Cafés geschlossen; in Restaurants, die als Vergnügungsstätten gelten, dürfen nur Speisen serviert werden.
Außer den mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragten Personen darf niemand die im Artikel 6 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 genannten Waffen in Dörfern, Kleinstädten und Städten tragen.
Am Wahltag dürfen Radios und alle Arten von Rundfunkanstalten bis 18.00 Uhr keine Nachrichten, Prognosen oder Kommentare zu den Wahlen und Wahlergebnissen verbreiten.
In Radios und allen Arten von Rundfunkanstalten dürfen zwischen 18.00 und 21.00 Uhr nur die vom YSK bereitgestellten Nachrichten und Bekanntmachungen zur Wahl veröffentlicht werden.
Alle Sendungen sind nach 21.00 Uhr frei, jedoch kann der YSK bei Bedarf entscheiden, die Berichterstattung bereits vor 21.00 Uhr freizugeben.