Das Rätsel um Multimedia-Bildschirme... Welche sind verboten, welche nicht?
Die neue Verkehrsregelung, die ab dem 1. April in Kraft tritt, hat bei Fahrzeughaltern für große Verwirrung gesorgt. Neben den Einschränkungen für APP-Kennzeichen und Modifikationen kamen Gerüchte auf, dass auch Multimedia-Bildschirme verboten seien. Branchenvertreter stellten jedoch klar, dass nicht jeder Bildschirm unter das Verbot fällt.
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Die vom türkischen Parlament verabschiedete und am 1. April in Kraft tretende neue Verkehrsregelung hat unter Autofahrern zu Missverständnissen und Fehlinformationen geführt. Insbesondere die Einschränkungen für APP-Kennzeichen (Fahrzeugparksystem) und Modifikationen haben den Eindruck erweckt, dass auch Multimedia-Bildschirme vollständig verboten seien. Aus Angst vor Strafen strömten viele Fahrer in die Werkstätten, um ihre Multimedia-Systeme ausbauen zu lassen. Branchenvertreter informierten die Fahrzeughalter jedoch darüber, dass nicht jeder Bildschirm verboten ist.
WELCHE BILDSCHIRME FALLEN UNTER DAS VERBOT?
Ziel der neuen Regelung ist es, die Fahrsicherheit zu erhöhen und das Sichtfeld des Fahrers nicht zu beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang fallen folgende Systeme unter das Verbot:
Bildschirme, die die Sicht behindern: Alle Arten von Bildschirmen, die nachträglich auf dem Armaturenbrett montiert werden und die Sicht des Fahrers durch die Windschutzscheibe einschränken.
Tragbare Geräte: Tragbare Multimedia-Geräte, die über den Zigarettenanzünder betrieben werden und nicht in die Fahrzeugkonsole integriert sind.
ORIGINAL-DESIGNS SIND NICHT VERBOTEN
Branchenvertreter betonten, dass Bildschirme, die Teil des Originaldesigns des Fahrzeugs sind, nicht unter das Verbot fallen. Wenn der Bildschirm im originalen Radioschacht des Fahrzeugs montiert ist, in die Konsole integriert ist und die Fahrsicherheit nicht gefährdet, drohen keine Strafmaßnahmen. Das bedeutet, dass für Bildschirme in Originalgröße, die das Sichtfeld nicht behindern, kein Ausbau erforderlich ist.
STRAFEN UND RISIKO DER STILLLEGUNG
Ab dem 1. April werden gegen Fahrzeughalter, die sich nicht an die neue Regelung halten, verschiedene Sanktionen verhängt.
21 Tausend TL Bußgeld: Fahrer, die vorschriftswidrige Bildschirme verwenden, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 21 Tausend TL rechnen.
Stilllegung: Fahrzeuge, die gegen die Regeln verstoßen, werden für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen.