Nachricht für alle Autobesitzer: Rückerstattungsentscheidung bei Kartengebühren

Der Verbraucherschlichtungsausschuss hat die bei der Fahrzeuguntersuchung erhobene Provision für Kreditkartenzahlungen als rechtswidrig eingestuft. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die von TÜVTÜRK erhobenen 65,63 TL an den Verbraucher zurückzuerstatten sind.

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Der Verbraucherschlichtungsausschuss hat die Erhebung einer Kreditkartenprovision durch TÜVTÜRK bei einer Fahrzeuguntersuchung als rechtswidrig eingestuft. Es wurde die Rückerstattung des Betrags beschlossen.

Wie TRT berichtet, ließ Ali Kaya am 4. November 2025 sein Fahrzeug in der TÜVTÜRK-Niederlassung in Niksar untersuchen. Von Kaya, der die Untersuchungsgebühr mit Kreditkarte bezahlen wollte, wurde eine Provisionsgebühr in Höhe von 65,63 TL verlangt.

Kaya, der angab, dass die Erhebung einer Provision nicht rechtmäßig sei, wandte sich an den Verbraucherschlichtungsausschuss, nachdem die Gebühr trotz seines Einspruchs zwangsweise erhoben wurde.

Die Provisionspraxis wurde als rechtswidrig eingestuft. Der Schlichtungsausschuss, der den Antrag prüfte, nahm eine Bewertung im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher Nr. 6502 sowie des Artikels 17 des Kreditkartengesetzes vor.

Bei der Prüfung wurde betont, dass Vertragspartner bei Zahlungen mit Kreditkarte keine Provision oder zusätzliche Servicegebühr vom Verbraucher verlangen dürfen. Der Ausschuss entschied einstimmig, dass die aufgrund der Kreditkartenzahlung erhobene Provision gegen die Vorschriften verstößt und die eingezogenen 65,63 TL von TÜVTÜRK an den Verbraucher zurückzuerstatten sind.