Nachricht von Minister Tunç zur gerichtlichen Sommerpause

In einer Erklärung über sein Social-Media-Konto dankte Minister Tunç allen Justizangehörigen und der Justizverwaltung für ihren unermüdlichen Einsatz, durch den die Justizdienste auch während der Sommerpause ohne Unterbrechung fortgeführt werden.

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Tunç gab in seiner Erklärung über sein Social-Media-Konto bekannt, dass die morgige gerichtliche Sommerpause bis zum 1. September 2025 andauern wird.

Tunç erklärte, dass während der gerichtlichen Sommerpause Bereitschaftsgerichte und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben fortsetzen werden und dass die in Artikel 331 der Strafprozessordnung, Artikel 103 der Zivilprozessordnung und Artikel 62 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes aufgeführten Klagen und Angelegenheiten weiterhin verhandelt werden.

Tunç führte aus, dass in Fällen, die der gerichtlichen Sommerpause unterliegen, bei Ablauf von gesetzlich festgelegten Fristen während der Sommerpause diese Fristen gemäß der Zivilprozessordnung um eine Woche, gemäß dem Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz um 7 Tage und gemäß der Strafprozessordnung um 3 Tage ab dem Ende der Sommerpause verlängert werden.

Minister Tunç merkte dazu Folgendes an:

"Im Rahmen unserer Vision eines Justizsystems, das auf der Rechtsstaatlichkeit basiert, nicht verzögert und vorhersehbar ist, danke ich allen unseren Justizangehörigen und unserer Justizverwaltung, die im ganzen Land aufopferungsvoll arbeiten, um die Kontinuität unserer Justizdienste zu gewährleisten, für ihre herausragenden Bemühungen. Ich wünsche unseren Justizangehörigen und Mitarbeitern, die die Zeit der gerichtlichen Sommerpause nutzen werden, einen gesunden, friedlichen und glücklichen Urlaub im Kreise ihrer Familien."