NATO-Gipfel-Rundschreiben in Ankara: Verwaltungsurlaub für Beamte in 9 Bezirken

Das Gouverneursamt von Ankara hat ein Rundschreiben zu den Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des 36. NATO-Gipfels der Staats- und Regierungschefs veröffentlicht, der in der Stadt stattfinden wird.

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Das Gouverneursamt hat Erklärungen zu den Maßnahmen abgegeben, die im Rahmen des in Ankara stattfindenden NATO-Gipfels ergriffen wurden. In diesem Zusammenhang wurde bekannt gegeben, dass mit Ausnahme des notwendigen Personals alle Mitarbeiter in 9 Bezirken der Stadt im Zeitraum vom 6. bis 12. Juli beurlaubt werden. Ebenfalls im Rahmen der getroffenen Maßnahmen wurden öffentliche Veranstaltungen im genannten Zeitraum untersagt.

Dem Rundschreiben zufolge werden die Beamten in den zentralen Bezirken von Ankara in der Woche vom 6. bis 12. Juli als beurlaubt gelten, alle öffentlichen Veranstaltungen werden ausgesetzt und rund um den Präsidentenpalast (Külliye) sowie das ATO Congresium gilt ein Versammlungsverbot.

VERWALTUNGSURLAUB FÜR BEAMTE IN 9 BEZIRKEN

Die Erklärung des Gouverneursamts von Ankara lautet wie folgt: Aufgrund des 36. NATO-Gipfels der Staats- und Regierungschefs wurde beschlossen, dass – unter der Voraussetzung, dass Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Einrichtungen und Behörden getroffen werden und das für die Durchführung notwendiger Dienste erforderliche Personal anwesend ist – das Personal aller öffentlichen Einrichtungen und Organisationen innerhalb der Grenzen der Bezirke Altındağ, Çankaya, Etimesgut, Gölbaşı, Keçiören, Mamak, Pursaklar, Sincan und Yenimahalle, mit Ausnahme derjenigen, die für den Gipfel im Einsatz sind oder in kritischen Dienstbereichen arbeiten, die den Gipfelprozess direkt beeinflussen, in der Woche vom 6. bis 12. Juli 2026 als beurlaubt gilt.

ALLE VERANSTALTUNGEN UNTERSAGT

Für den Zeitraum von Montag, dem 6. Juli 2026, 06:00 Uhr, bis Sonntag, dem 12. Juli 2026, 24:00 Uhr, wurde die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen wie Prüfungen, Symposien, Podiumsdiskussionen, Abschlussfeiern, Festen, Konzerten, Unterhaltungsveranstaltungen, Feierlichkeiten und Ähnlichem durch unsere öffentlichen Einrichtungen und Organisationen sowie durch Nichtregierungsorganisationen ausgesetzt."