Neubewertungsrate im Amtsblatt: Steuern, Bußgelder und Gebühren steigen um 25,49 Prozent

Die für das Jahr 2026 geltende Neubewertungsrate wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dem Beschluss zufolge werden Steuern und Gebühren im Januar 2026 um 25,49 Prozent angehoben.

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Das vom Ministerium für Schatz und Finanzen, der Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı), erstellte allgemeine Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

In dem Kommuniqué wird darauf hingewiesen, dass die Neubewertungsrate gemäß dem Steuerverfahrensgesetz dem durchschnittlichen Anstieg des inländischen Erzeugerpreisindex des Türkischen Statistikinstituts (TÜİK) im Oktober des Jahres, für das die Neubewertung erfolgt (einschließlich Oktober), im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht und dass diese Rate vom Ministerium im Amtsblatt bekannt gegeben werden muss.

In diesem Rahmen wurde festgehalten, dass die Neubewertungsrate für das Jahr 2025 auf 25,49 Prozent festgelegt wurde.

In der Regelung wurde zudem mitgeteilt, dass bereits zuvor veröffentlichte Kommuniqués zu diesem Thema weiterhin in Kraft bleiben.