Neue Abteilung in 16 Ministerien eingerichtet: MSB ausgenommen

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret Nr. 189 wurde in 16 Ministerien eine Abteilung für Notfälle und Verteidigungsplanung eingerichtet.

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Durch eine Änderung des Präsidialdekrets über die Organisation der Präsidentschaft wurde beschlossen, die Organisationsstruktur von 16 Ministerien – mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums – um eine neue Einheit namens „Abteilung für Notfälle und Verteidigungsplanung“ zu erweitern.

Dem veröffentlichten Dekret zufolge wird die Abteilung für Notfälle und Verteidigungsplanung sicherstellen, dass Aufgaben und Verfahren im Zusammenhang mit Katastrophen und Notfällen, dem Zivilschutz sowie der Mobilmachung und dem Kriegszustand in Abstimmung mit anderen Dienststellen durchgeführt werden.

Das Dekret sieht die Eingliederung der neuen Abteilung in die Zentralorganisation der 16 Ministerien vor. Mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums wurden für das Justizministerium, das Ministerium für Familie und Sozialdienste, das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, das Außenministerium, das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen, das Ministerium für Jugend und Sport, das Finanzministerium, das Innenministerium, das Ministerium für Kultur und Tourismus, das Bildungsministerium, das Gesundheitsministerium, das Ministerium für Industrie und Technologie, das Landwirtschafts- und Forstministerium, das Handelsministerium sowie das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Stellen mit dem Titel „Leiter der Abteilung für Notfälle und Verteidigungsplanung“ geschaffen.