Neue Ära bei Auslandseinkäufen: Änderungen bei Steuern und Limits

Das Limit für den Expressversand bei Einkäufen auf ausländischen E-Commerce-Websites wurde von 150 Euro auf 30 Euro gesenkt. Mit der neuen Regelung wurde der Steuersatz für Sendungen aus EU-Ländern auf 30 Prozent und für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern auf 60 Prozent festgelegt.

12punto

Eine neue Regelung für Einkäufe aus dem Ausland ist in Kraft getreten.

Im Rahmen dieser Regelung wurde das Limit für Einkäufe, die über ausländische E-Commerce-Websites per Expressversand getätigt werden, von 150 Euro auf 30 Euro gesenkt. Gemäß der neuen Regelung wird der Steuersatz für Sendungen aus Ländern der Europäischen Union (EU) 30 Prozent betragen, während für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern ein Steuersatz von 60 Prozent angewendet wird.

Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidentendekret wurden Änderungen an der Entscheidung zur Anwendung einiger Artikel des Zollgesetzes Nr. 4458 vorgenommen. Mit dieser Änderung wurden die Pauschalsteuersätze für aus dem Ausland eingeführte Waren neu festgelegt.

Demnach wurde das Einkaufslimit für Produkte, die per Post oder Expressversand aus dem Ausland eintreffen, von 150 Euro auf 30 Euro gesenkt. Zudem wurde der Steuersatz für Sendungen aus der EU von 18 Prozent auf 30 Prozent und für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern von 30 Prozent auf 60 Prozent erhöht.

Sollte es sich andererseits um Waren handeln, die in der Liste IV des Gesetzes über die Sonderverbrauchsteuer Nr. 4760 aufgeführt sind, wird zusätzlich zu den oben genannten Steuersätzen eine pauschale Sondersteuer in Höhe von 20 Prozent erhoben. Wenn eine Person diese Produkte selbst aus dem Ausland mitbringt, unterliegt sie keinem dieser Tarife.