Neue Ära bei der Stadterneuerung: Hausbesitzer aufgepasst! Sie könnten Ihr Eigentum verlieren
Die regulatorischen Änderungen im Prozess der Stadterneuerung beschleunigen zwar das Verfahren, bergen jedoch auch Risiken für Hausbesitzer. Künftig werden Eigentümer nicht mehr per Notar benachrichtigt; Entscheidungen werden ausschließlich auf elektronischem Wege mitgeteilt.
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Die jüngsten Anpassungen im Prozess der Stadterneuerung sorgen zwar für eine Beschleunigung der Transformationsprojekte, könnten jedoch einige Hausbesitzer in eine schwierige Lage bringen. Mit den Änderungen werden Eigentümer nicht mehr per notarieller Zustellung informiert, und Entscheidungsprozesse werden künftig ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Laut einem Bericht von Ezgi İzgi von Ekol TV werden Eigentümer durch die neue Regelung nicht mehr per Notar benachrichtigt, und Entscheidungen bezüglich des Transformationsprozesses werden nur noch über elektronische Zustellungen kommuniziert. Dies birgt das Risiko, dass Immobilien ohne Wissen der Eigentümer zum Verkauf angeboten werden.
Gemäß den Verordnungsänderungen gilt:
Nach der Feststellung eines risikobehafteten Gebäudes muss die Meldung an das Grundbuchamt innerhalb von spätestens 10 Tagen erfolgen.
Die Bekanntmachung erfolgt durch das Anbringen eines Protokolls an den Gebäudeeingängen.
Eigentümer werden nicht mehr über einen Notar informiert; Zustellungen erfolgen ausschließlich auf elektronischem Wege.
Bei Stadterneuerungsprojekten kann der Bauunternehmer mit einer Mehrheit von 50,1 Prozent gewählt werden; die Pflicht zur Abhaltung offizieller Versammlungen entfällt.
Diese Regelung birgt große Risiken für Hausbesitzer. Insbesondere Personen, die im Ausland leben oder die Aushänge bei der Gemeindeverwaltung (Muhtarlık) nicht verfolgen, könnten mit einem Verkaufsprozess konfrontiert werden, ohne zu wissen, dass ihre Immobilie in die Stadterneuerung einbezogen wurde.
KRITISCHE WARNUNG VON EXPERTEN
Der Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı betonte, dass mit der neuen Regelung zwar die Hürde der notariellen Zustellung beseitigt wurde, dies jedoch zu ernsthaften Benachteiligungen führen könne.
Özelmacıklı erklärte: „Die notarielle Zustellung im Stadterneuerungsprozess war ein großer Zeitverlust. Mit der neuen Regelung wurde dieser Prozess zwar beschleunigt, jedoch bestehen ernsthafte Risiken, insbesondere für Eigentümer, die im Ausland leben oder häufig ihren Wohnsitz wechseln. Personen, die ihre elektronischen Zustellungen nicht abrufen, bemerken möglicherweise nicht einmal, dass ihre Immobilie in den Verkaufsprozess eingetreten ist. Jeder muss die Bekanntmachungen zu seinem Eigentum nun deutlich aufmerksamer verfolgen.“
WAS SOLLTEN HAUSBESITZER TUN?
Experten empfehlen Hausbesitzern folgende Maßnahmen, um Nachteile zu vermeiden:
Regelmäßige Überprüfung der E-Devlet- und Grundbucheinträge.
Verfolgung der Bekanntmachungen zur Feststellung risikobehafteter Gebäude.
Überprüfung der an Gemeindeverwaltungen und Gebäudeeingängen angebrachten Zustellungen.
Für im Ausland lebende Eigentümer: Bestimmung eines Bevollmächtigten, der den Prozess verfolgt.
Mit der neuen Regelung beschleunigen sich zwar die Stadterneuerungsprojekte, doch für Hausbesitzer sind auch viele neue Risiken entstanden, die es zu beachten gilt.