Neue Ära für Taxis beginnt: Bußgelder für Fahrgäste ohne Quittung

Ab heute beginnt für gewerbliche Taxis die Besteuerung nach der tatsächlichen Methode, wodurch Taxibesitzer einen Großteil ihrer Einnahmen als Steuern abführen müssen. Die Integration von Taxametern und steuerlichen Kassensystemen wurde zur Pflicht; Fahrgäste, die die Annahme einer Quittung verweigern, müssen mit Bußgeldern rechnen.

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Für gewerbliche Taxis hat ab heute die Ära der Besteuerung nach der tatsächlichen Methode begonnen. Mit der neuen Regelung sind Taxibesitzer, die ein neues Kennzeichen erwerben oder ihr Taxameter austauschen, verpflichtet, ein "steuerliches Kassensystem" (Taksi Mali Cihazı) in ihre Fahrzeuge einzubauen, um für jeden Fahrgast automatisch eine Quittung oder Rechnung auszustellen. Fahrgäste, die keine Quittung verlangen, werden mit einem Bußgeld belegt.

TAXIBESITZER MÜSSEN 45 PROZENT IHRER EINNAHMEN ALS STEUER ZAHLEN

Der Taxisektor, der über viele Jahre hinweg nach der einfachen Methode besteuert wurde, unterliegt nun der Besteuerung nach der tatsächlichen Methode. Taxikennzeichen-Inhaber, die früher nur symbolische Steuern zahlten, sind nun verpflichtet, bis zu 45 Prozent ihrer Einnahmen als Steuern abzuführen. Diese Situation wird die finanzielle Belastung der Taxibesitzer in der Branche erheblich erhöhen.

Während Taxikennzeichen-Inhaber vor der Pandemie noch mehrere Wohnungen besitzen konnten, ist es derzeit sehr schwierig geworden, das nötige Kapital für eine Wohnung in einem Stadtteil Istanbuls aufzubringen. Da die Preise für Kennzeichen bei etwa 10 Millionen Lira lagen, wird prognostiziert, dass die Preise beim Verkauf der Fahrzeuge durch die gestiegenen Steuern auf bis zu 8 Millionen Lira fallen könnten.

PFLICHT FÜR NEUE KENNZEICHENINHABER UND BEI TAXAMETERWECHSEL

Taxibesitzer, die ein neues Kennzeichen erwerben oder ihr Taxameter austauschen, müssen ihre Fahrzeuge mit einem steuerlichen Kassensystem ausstatten. Für bestehende Taxibesitzer wird dieses System bis zum 1. September 2026 verpflichtend. Das steuerliche Kassensystem und das Taxameter werden integriert arbeiten, manuelle Eingriffe sind nicht zulässig.

ÄRA DER EXTERNEN POS-GERÄTE ENDET

In Taxis dürfen keine externen POS-Geräte mehr mitgeführt werden. Die von Banken an Taxifahrer ausgegebenen externen POS-Geräte gehören der Vergangenheit an; künftig werden alle Zahlungsvorgänge ausschließlich über das Taxameter und das steuerliche Kassensystem abgewickelt.

STANDORTDATEN WERDEN EBENFALLS ERFASST

Das steuerliche Kassensystem wird über GPS Standortdaten erfassen, die Breiten- und Längengrade enthalten, und diese zusammen mit Zeitinformationen speichern. Dank dieser Daten lässt sich nachvollziehen, welche Strecken Fahrgäste bei Kartenzahlungen zurückgelegt haben.

QUITTUNGS- UND RECHNUNGSPFLICHT

Es wurde bekannt gegeben, dass Fahrgäste, die aus einem Taxi aussteigen, ohne eine Quittung oder Rechnung entgegenzunehmen, mit einem Bußgeld belegt werden. Für Taxinutzer ist es nun verpflichtend, am Ende der Fahrt eine Quittung oder Rechnung zu verlangen. Gegen Fahrgäste, bei denen festgestellt wird, dass sie keine Quittung/Rechnung erhalten haben, werden Strafmaßnahmen eingeleitet.

AUSGABEN DER TAXIFAHRER KÖNNEN VON DER STEUER ABGESETZT WERDEN

Die Hauptausgaben der Taxifahrer bestehen neben Kraftstoff aus täglichen Kosten, Fahrzeugreparaturen und Wartungen. Diese Ausgaben können als absetzbare Posten bei der Steuerberechnung der Taxifahrer geltend gemacht werden. Es bleibt jedoch unklar, wie die Sozialversicherungsbeiträge, die die Fahrer selbst zahlen müssen, sowie die Berechnung von Mehrwertsteuer und Einkommensteuer auf Basis ihrer Einnahmen gehandhabt werden.

Auch die steuerliche Verpflichtung für Taxis, die von illegal agierenden Vermittlern/Maklern vermietet werden, ist noch nicht geklärt. Insbesondere bei illegal vermieteten Taxikennzeichen war der Steuersatz sehr niedrig, doch durch die neue Regelung können die von den Taxibesitzern zu zahlenden Mehrwertsteuersätze aufgrund der täglichen Umsätze hoch ausfallen.

Mit der neuen Regelung könnte eine Besteuerung der Mieteinnahmen für diejenigen, die ihre Taxikennzeichen vermieten, auf die Tagesordnung kommen. Während die Einnahmen aus der Vermietung von Fahrzeugen durch Kennzeicheninhaber in der Vergangenheit steuerfrei waren, könnten mit den neuen Regelungen Steuern auf Mieteinnahmen erhoben werden.

Von Taxifahrern, die auf Tagelohnbasis arbeiten, wird erwartet, dass sie die aus ihren Einnahmen resultierenden Zahlungen wie Mehrwertsteuer und Einkommensteuer leisten. Wenn ein Taxifahrer beispielsweise einen Umsatz von 10.000 Lira erzielt, muss der Kennzeicheninhaber die Mehrwertsteuer auf diesen Gewinn abführen, und der Fahrer muss Steuern auf seinen Tagelohn zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass dies zu großen Schwierigkeiten in der Branche führen könnte.

RÜCKGANG DER KENNZEICHENPREISE DURCH NEUE REGELUNG ERWARTET

Es wird prognostiziert, dass durch die neuen Regelungen Taxikennzeichen schneller verkauft werden, das Angebot steigt und die Nachfrage sinkt. Daher wird mit einem Preisverfall bei Taxikennzeichen gerechnet. Zudem erhöht der Umstand, dass ein Großteil der Taxikennzeichen aus Erbschaften stammt und nun zum Verkauf angeboten wird, die Unsicherheit in der Branche weiter.

KÖNNTE DIE STEUERREGELUNG NOCH GEÄNDERT WERDEN?

Obwohl bekannt ist, dass Nichtregierungsorganisationen mit staatlichen Behörden über die Einführung einer Pauschalsteuer für Taxikennzeichen verhandeln, gilt eine Änderung nach Inkrafttreten der Regelung als schwierig. Das Taxigewerbe fordert die Anwendung niedrigerer Steuersätze und eine Entlastung der steuerlichen Last in der Branche.