Neue Ära im Grundbuchamt: Bargeldzahlungen bei Immobilienverkäufen werden abgeschafft
Die Zahlungsmethode bei Grundbuchtransaktionen ändert sich. Mit dem ab dem 1. Juli 2026 verpflichtenden „Sicheren Zahlungssystem“ wird der Verkaufspreis bis zur Eigentumsübertragung auf einem Sperrkonto gehalten und nach Abschluss des Vorgangs automatisch an den Verkäufer überwiesen.
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Das „Sichere Zahlungssystem“, das die Zahlungsprozesse beim Kauf und Verkauf von Immobilien neu regelt, wird ab dem 1. Juli 2026 für alle Grundbuchtransaktionen verpflichtend. Mit dieser Neuregelung werden Barzahlungen und direkte Geldüberweisungen zwischen den Parteien beendet.
NEUE ÄRA IM ZAHLUNGSPROZESS
Gemäß der neuen Anwendung wird der Verkaufspreis bis zur erfolgten Eigentumsübertragung auf einem sicheren Konto verwahrt. Sobald die Übertragung abgeschlossen ist, wird der Betrag automatisch auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Damit soll die Unsicherheit während des Transaktionsprozesses beseitigt werden.
Die Parteien werden über vertraglich gebundene Banken oder Zahlungsdienstleister in das System eingebunden. Nach der Bestätigung der Grundbucheintragung wird der gesperrte Betrag innerhalb kurzer Zeit auf das Konto des Verkäufers übertragen.
ZIEL: SICHERERE UND REGISTRIERTE TRANSAKTIONEN
Mit der Regelung sollen die Risiken von Betrug, Fälschung und Diebstahl bei Immobilienverkäufen verringert werden. Gleichzeitig ist das Ziel, informelle Transaktionen zu verhindern und die Zahlungsprozesse sicherer zu gestalten.
In der bisherigen Praxis führte die häufige Barzahlung des Verkaufspreises dazu, dass die Parteien große Mengen an Bargeld mit sich führen mussten, was verschiedene Risiken mit sich brachte. Mit dem neuen System sollen diese Risiken eliminiert werden.
INKRAFTTRETUNGSDATUM AKTUALISIERT
Die Anwendung sollte ursprünglich am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Um die technischen Infrastrukturarbeiten vollständig abschließen zu können, wurde das Datum des Inkrafttretens jedoch auf den 1. Juli 2026 verschoben.
Behörden geben an, dass die Arbeiten zur Fristverlängerung fortgesetzt werden, um eine lückenlose Einführung des Systems zu gewährleisten. Es wird mitgeteilt, dass die technischen Vorbereitungen gemeinsam mit der Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen andauern.
ABLAUF SCHRITT FÜR SCHRITT FESTGELEGT
Im System vereinbaren Käufer und Verkäufer den Verkaufspreis und starten den Vorgang über die sichere Zahlungsplattform. Der Käufer zahlt den Betrag nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf das vom System festgelegte sichere Konto ein.
Bis die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist, bleibt dieser Betrag auf dem Konto gesperrt. Sobald der Vorgang abgeschlossen ist, wird das Geld automatisch an den Verkäufer überwiesen; sollte die Transaktion nicht zustande kommen, wird der Betrag an den Käufer zurückerstattet.
Für die Nutzung des Systems wird eine geringe Servicegebühr erhoben. Details zu den Gebühren werden mit dem Inkrafttreten der Anwendung erwartet.
FRÜHERE SYSTEME WAREN NICHT VERPFLICHTEND
Das zuvor in Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen und Takasbank eingeführte „Taputakas“-System bot bereits eine ähnliche Sicherheit. Da es jedoch nicht verpflichtend war, blieb die Nutzungsrate begrenzt.
Mit der neuen Regelung wird das sichere Zahlungssystem nun für alle Grundbuchtransaktionen zur Pflicht.