Neue Ankündigung zur Fahrtkostenunterstützung für Studierende: Wie hoch ist die Zahlung und wer ist anspruchsberechtigt?
Die Ministerin für Familie und soziale Dienste hat eine neue Erklärung zur Fahrtkostenunterstützung für Studierende abgegeben. Die Obergrenze wurde angehoben.
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Die Ministerin für Familie und soziale Dienste, Mahinur Özdemir Göktaş, hat bekannt gegeben, dass die Obergrenze für die Fahrtkostenunterstützung für Studierende erhöht wurde. Hier sind alle wichtigen Punkte, die Sie zur Fahrtkostenunterstützung wissen müssen…
Fahrtkostenunterstützung: Die 2022 eingeführte Fahrtkostenunterstützung wird auch im akademischen Jahr 2024-2025 fortgesetzt. Bisher haben mehr als 100.000 Studierende von dieser Unterstützung profitiert.
Welche Studierenden sind anspruchsberechtigt? Schüler und Studierende der Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung, die in einer anderen Stadt als ihre Familie studieren, fallen unter den Geltungsbereich der Unterstützung.
Art und Häufigkeit der Unterstützung: Studierende aus Haushalten, die Sozialhilfe beziehen, erhalten viermal im Jahr eine Unterstützung für ihre überregionalen Reisekosten (Hin- und Rückfahrt).
Wie stark wurde der Unterstützungsbetrag erhöht? Die Obergrenze für die Fahrtkostenunterstützung pro Strecke wurde für das Jahr 2025 von 1250 Lira auf 1900 Lira angehoben.
Wo kann die Fahrtkostenunterstützung beantragt werden? Anträge für das Unterstützungsprogramm müssen bei der Stiftung für soziale Unterstützung und Solidarität (Sosyal Yardımlaşma ve Dayanışma Vakfı) am Wohnort des Studierenden oder seiner Familie gestellt werden.
Finanzielle Mittelzuweisung: Bisher wurden den Stiftungen für soziale Unterstützung und Solidarität rund 100 Millionen Lira an Mitteln zugewiesen.