Neue Debatte um das 12. Justizpaket: Opposition schlägt eigenständigen Straftatbestand für „IBAN-Opfer“ vor
Die im 12. Justizpaket enthaltene Regelung zu IBAN-Konten stößt bei der Opposition auf Widerstand: Es wird gefordert, zwischen den Kontoinhabern und den eigentlichen Tätern zu unterscheiden.
12punto
Die Regelung zu „IBAN-Opfern“, die im 12. Justizpaket enthalten ist und in dieser Woche im türkischen Parlament (TBMM) beraten werden soll, ist in den abweichenden Stellungnahmen der Oppositionsparteien zum Gegenstand einer Debatte geworden. Die Regelung sieht eine Strafmilderung für Personen vor, die ihre Bankkonto-, IBAN-, Kreditkarten- oder Zahlungsdaten wissentlich anderen zur Verfügung stellen.
Dem Vorschlag zufolge soll die Strafe um die Hälfte reduziert werden, wenn sich das Delikt des Betrugs oder des schweren Betrugs lediglich auf die Überlassung von Bankkonten an Dritte beschränkt. Die Opposition ist jedoch der Ansicht, dass dieser Ansatz das Problem nicht in seiner Gesamtheit löst.
Wie Canan Sakarya von der Ekonomi Gazetesi berichtet, wurde in den Bewertungen der CHP, der DEM-Partei und der Yeni-Yol-Gruppe betont, dass die Behandlung von Personen, die ihre Konten kriminellen Organisationen zur Verfügung stellen, im selben rechtlichen Rahmen wie die eigentlichen Täter des Betrugs das Gerechtigkeitsempfinden verletze. Die Opposition schlug vor, die Handlung, Bankkonten, Zahlungsmittel oder Identitätsdaten wissentlich oder vorhersehbar für Straftaten zur Verfügung zu stellen, als eigenständigen Straftatbestand im türkischen Strafgesetzbuch zu verankern.
UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN HAUPTTÄTERN UND KONTOINHABERN ERFORDERLICH
In der abweichenden Stellungnahme der CHP wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere in Fällen von schwerem Betrug die eigentlichen Täter ihre Identität verbergen und wirtschaftlich benachteiligte Personen dazu bringen, ihre Bankkonten oder digitalen Geldbörsen gegen geringe Provisionen zu nutzen. Diese Personen, die in der Öffentlichkeit als „IBAN-Opfer“ bekannt sind, seien in aktuellen Gerichtsverfahren oft mit denselben Sanktionen konfrontiert wie die Haupttäter.
Nach Ansicht der CHP sollten die Handlungen von Personen, bei denen eine vorsätzliche oder fahrlässige Beteiligung am schweren Betrug nicht nachgewiesen werden kann, von den Taten der kriminellen Organisatoren getrennt werden. Auf diese Weise sollte unter Berücksichtigung des Verschuldensgrades eine gerechtere rechtliche Bewertung erfolgen.
Die DEM-Partei argumentierte ebenfalls, dass eine bloße Strafmilderung nicht ausreiche. In der Bewertung der Partei wurde festgehalten, dass die Schaffung eines separaten Straftatbestands für diejenigen, die ihre Konten oder Identitätsdaten wissentlich oder vorhersehbar für Straftaten zur Verfügung stellen, sowohl das Bestimmtheitsprinzip im Strafrecht wahren als auch die Anwendung von Beteiligungsregeln bei bewusster Mittäterschaft nicht verhindern würde.
Die DEM-Partei erklärte zudem, dass das eigentliche Problem bei Ermittlungen zu Cyberkriminalität darin bestehe, dass die tatsächlichen kriminellen Organisationen nicht erreicht würden. In der abweichenden Stellungnahme wurde zum Ausdruck gebracht, dass Ermittlungen oft nur gegen die Kontoinhaber geführt würden, während durch die effektive Nutzung von IP-Protokollen, HTS-Analysen, MASAK-Berichten, Geldtransferketten und anderen digitalen Beweismitteln die Organisatoren identifiziert werden könnten.
Die Yeni-Yol-Gruppe teilte mit, dass die Regelung zwar positiv sei, da sie die Opferrolle derjenigen berücksichtige, die ihre Konten unter Anleitung krimineller Organisationen zur Verfügung stellten, die Abgrenzung zwischen den kriminellen Organisatoren und den Personen, die ihre Konten bewusst bereitstellen, jedoch nicht klar genug gezogen sei.
Die Gruppe betonte, dass zur Lösung des Problems neben Strafmilderungen auch effektive Ermittlungsmechanismen eingerichtet, verdächtige Kontobewegungen durch Banken und Zahlungsdienstleister strenger kontrolliert und präventive Maßnahmen zur Aufklärung der Bürger verstärkt werden müssten.