Neue Details zur 'Parteitag'-Untersuchung gegen die CHP bekannt gegeben: Korrektur bezüglich geheimer Zeugen

Im Rahmen der Untersuchung zu den Vorwürfen, der 38. Ordentliche Parteitag der CHP sei 'dubios' gewesen, sind neue Details ans Licht gekommen. Quellen der Generalstaatsanwaltschaft Ankara gaben an, dass bei der Untersuchung nicht auf die Methode der Anhörung geheimer Zeugen zurückgegriffen wurde.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hatte eine Untersuchung zu den Vorwürfen eingeleitet, der Parteitag der CHP vom 4. bis 5. November 2023 sei dubios gewesen; diese Untersuchung hatte in der CHP für Unruhe gesorgt.

In der Untersuchung, die den Puls der politischen Welt beschleunigte, gaben Quellen der Generalstaatsanwaltschaft Ankara an, dass die in der Akte genannten Vorwürfe nicht zu den im Strafprozessgesetzbuch aufgeführten Katalogstraftaten gehören.

'KEINE KATALOGSTRAFTATEN'

Es wurde betont, dass die Untersuchung gemäß Artikel 112 des Parteiengesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften nicht neu sei.

Nach Angaben der Quellen der Staatsanwaltschaft wurde darauf hingewiesen, dass die Vorwürfe bezüglich des 38. Ordentlichen Parteitags der CHP nicht zu den Katalogstraftaten gemäß Artikel 153 des Strafprozessgesetzbuches Nr. 5271 zählen. Daher wurde unterstrichen, dass eine Beschränkungsentscheidung rechtlich nicht möglich sei.

'KEINE ANWENDUNG DER METHODE GEHEIMER ZEUGEN'

Es wurde betont, dass die Untersuchung seit Januar 2024 andauert, und erklärt, dass im Rahmen der Untersuchung nicht auf die Methode der Anhörung geheimer Zeugen zurückgegriffen wurde. Andererseits wurde die Botschaft vermittelt, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Untersuchung sorgfältig fortsetzt.