Neue Entscheidung der EGM für ehrenamtliche Verkehrsinspektoren
Die Befugnis ehrenamtlicher Verkehrsinspektoren, Parkstrafen zu verhängen, wurde aufgehoben. Aufgrund der Entscheidung wurde diese Befugnis auch aus der von den ehrenamtlichen Verkehrsinspektoren genutzten Anwendung entfernt.
İHA
Die Generaldirektion für Sicherheit (EGM) hat auf die Reaktionen aus der Gesellschaft reagiert und die Befugnis ehrenamtlicher Inspektoren, Parkstrafen zu verhängen, beendet.
Die von ehrenamtlichen Verkehrsinspektoren verhängten Parkstrafen hatten für weitreichende Diskussionen gesorgt und sogar zu Protesten geführt. Die Generaldirektion für Sicherheit ergriff aufgrund der öffentlichen Reaktionen Maßnahmen und stoppte die Verhängung von Parkstrafen durch ehrenamtliche Inspektoren.
"BEDEUTET NICHT, DASS KEINE KONTROLLEN DURCHGEFÜHRT WERDEN"
Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes ehrenamtlicher Verkehrsinspektoren, Sami Güleçyüz, erklärte: „Im Rahmen der den ehrenamtlichen Verkehrsinspektoren übertragenen Aufgaben können gemäß dem Straßenverkehrsgesetz Strafen auf Basis bestimmter Paragrafen verhängt werden.
Ein Teil davon sind Strafen, die darauf abzielen, den Verkehrsfluss und die Ordnung im Verkehr zu gewährleisten. Ein anderer Teil sind Strafen zur Unfallprävention. Park- und Halteverbotsstrafen wurden vorerst ausgesetzt.
In Zukunft wird man sich verstärkt auf die Strafen konzentrieren, die der Unfallprävention dienen. Die ehrenamtlichen Verkehrsinspektoren sind gegen die Aussetzung dieser Befugnis.
Dass dieses Thema vorerst ausgesetzt wurde, bedeutet nicht, dass keine Kontrollen durchgeführt werden.
Das Parkproblem wird weiterhin durch die Strafverfolgungsbehörden und unsere Verkehrspolizei dank elektronischer Überwachung noch strenger verfolgt werden“, sagte er.