Neue Entscheidung der SGK: Einschränkungen für Schmerzmittel aus Apotheken
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat die Anzahl der erstattungsfähigen Packungen bei Schmerzmitteln und entzündungshemmenden Medikamenten, die von Millionen Patienten benötigt werden, reduziert. Der Arbeitgeberverband der Apotheker (TEİS) reagierte mit Kritik auf diese Entscheidung.
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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat die Anzahl der erstattungsfähigen Packungen bei Schmerzmitteln und entzündungshemmenden Medikamenten, die von Millionen Patienten verwendet werden, reduziert. Nachdem die SGK im vergangenen Monat bereits eine Rekorderhöhung bei den Praxisgebühren beschlossen hatte, kam nun Kritik an dieser neuen Entscheidung vom Arbeitgeberverband der Apotheker (TEİS).
In der Erklärung von TEİS hieß es: "Während die Praxisgebühren um 542 Prozent gestiegen sind, machen die Bürger uns Apotheker für die Reduzierung auf eine Packung pro Rezept verantwortlich."
Nachdem die Sozialversicherungsanstalt (SGK) im vergangenen Monat die Praxisgebühren in Rekordhöhe angehoben hatte, hat sie nun restriktive Maßnahmen für Schmerzmittel und Entzündungshemmer ergriffen, die zu den am häufigsten verkauften Medikamenten in Apotheken gehören.
Der Arbeitgeberverband der Apotheker (TEİS) gab in seiner jüngsten Stellungnahme bekannt, dass die SGK die Anzahl der erstattungsfähigen Packungen für Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente gesenkt hat.
'KEINE ZWEI PACKUNGEN MEHR MÖGLICH'
Die Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes der Apotheker, Apothekerin Nurten Saydan, erklärte, dass die SGK wie üblich Sparmaßnahmen ergreife, diese jedoch nicht transparent kommuniziere und die Verantwortung auf die Apotheker abwälze. Sie sagte: "Wenn unsere Patienten in unsere Apotheken kommen und erwarten, zwei oder mehr Packungen Medikamente zu erhalten, die Kasse aber nur eine Packung erstattet, werden wir dafür zur Rechenschaft gezogen."