Neue Entwicklung bei der Can-Holding-Operation: 26 Personen dem Haftrichter vorgeführt

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Can Holding nach einer in Istanbul koordinierten Operation in vier Provinzen wurden 26 Personen der Justiz überstellt. Unter den Verdächtigen befinden sich auch hochrangige Führungskräfte der Holding sowie Familienmitglieder.

12punto

Im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen sehen sich die Verantwortlichen der Can Holding mit Vorwürfen der "Gründung einer kriminellen Vereinigung", "Leitung einer solchen", "Geldwäsche aus Straftaten" sowie "qualifizierten Betrugs" konfrontiert. Bei der vom Istanbuler Provinzgendarmeriekommando durchgeführten Operation wurden 26 Personen festgenommen, darunter der Vorstandsvorsitzende der Can Yayın Holding, Mehmet Kenan Tekdağ, sowie Betül Can und Zühal Can, die Ehefrauen der Holding-Eigentümer Şakir Can und Murat Can.

DETAILS ZUR ERMITTLUNG

In dem von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece geführten Ermittlungsverfahren wird den Unternehmen innerhalb der Can Holding vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung zur Begehung von Straftaten gebildet zu haben. Die Ermittlungen, die auf Berichten des Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrats (MASAK) und Prüfungen durch Finanzaufsichtsbehörden basieren, legen nahe, dass Gelder unklarer Herkunft auf Firmenkonten transferiert und deren Spuren verschleiert wurden. Zudem wird behauptet, dass die Steuerlast durch gefälschte Dokumente reduziert wurde.

Im Zuge der Ermittlungen wird dargelegt, dass die Holding durch die Gründung einer kriminellen Vereinigung darauf abzielte, Kontrollmechanismen zu erschweren und sich rechtlichen Sanktionen zu entziehen. MASAK-Berichte zeigen auf, dass die kriminelle Vereinigung ihr Handelsvolumen mit illegalen Einnahmen ausweitete und Unternehmenskäufe in strategischen Sektoren tätigte.

CINER-GRUPPE UND ZWANGSVERWALTUNGEN

Im Rahmen der Ermittlungen wurde beschlossen, für zehn weitere Unternehmen der Can Holding Zwangsverwalter einzusetzen. Zudem wurde gegen Turgay Ciner ein Haftbefehl erlassen. Auch für einige Unternehmen der Ciner-Gruppe wurden Zwangsverwalter bestellt, da der dringende Verdacht bestehe, dass diese Unternehmen der Geldwäsche aus Straftaten dienten.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellte fest, dass zwischen der Can Holding und der Ciner-Gruppe finanzielle und geschäftliche Verbindungen bestehen und über diese Verbindungen kriminelle Erträge gewaschen wurden. Im Zuge der Ermittlungen wurde das Vermögen zahlreicher Unternehmen beschlagnahmt, und gegen einige Verdächtige wurde ein Ausreiseverbot verhängt.