Neue Entwicklung bei Dilan Polat nach Suizidversuch! Wird sie freigelassen?

Es wird behauptet, dass der Anwalt der Social-Media-Phänomenin und Inhaberin eines Schönheitszentrums, Dilan Polat, die Freilassung seiner Mandantin beantragt hat, nachdem diese wegen verschiedener Straftaten, darunter Geldwäsche und Steuerhinterziehung, inhaftiert wurde und nach einem Nervenzusammenbruch versuchte, sich selbst zu verletzen. Während die Entscheidung getroffen wurde, Polat an das Institut für Rechtsmedizin zu überweisen, forderte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten darüber an, ob ihre Inhaftierung unter den gegebenen Haftbedingungen eine Gefahr für ihren Gesundheitszustand darstellt.

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Das Ehepaar Dilan Polat und Engin Polat, das durch seinen luxuriösen Lebensstil ständig in den Schlagzeilen stand und dessen Einkommensquellen Gegenstand von Spekulationen waren, wurde am 1. November festgenommen. Gegen das Paar wurde wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und der Gründung einer kriminellen Vereinigung ermittelt; sie wurden inhaftiert und in ein Gefängnis überstellt.

Am 19. April wurde im Rahmen des ersten gegen die Familie Polat eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Geldwäsche ein Freilassungsbeschluss bezüglich des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Steuerverfahrensgesetz erlassen, während im laufenden Verfahren vor dem Gericht in Küçükçekmece wegen der Schüsse auf das Geschäft von Banu Parlak die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Polat, die im Gefängnis einen Nervenzusammenbruch erlitt und dabei „Warum wird der Freilassungsbeschluss nicht umgesetzt?“ rief, unternahm einen Suizidversuch.

Während Polat, die sich selbst verletzte, im Gefängnis medizinisch versorgt wurde, gibt es nun eine neue Entwicklung in dem Fall der seit sechs Monaten inhaftierten Polat.

ANWALT BEANTRAGT FREILASSUNG

Wie Arzu Kaya von der Zeitung Sabah berichtet, wurde bekannt, dass Polats Anwalt einen Antrag auf Freilassung gestellt und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Petition eingereicht hat, mit der Begründung, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme nicht haftfähig sei.

STAATSANWALTSCHAFT FORDERT GUTACHTEN AN

Die Generalstaatsanwaltschaft hat ein Schreiben an die geschlossene Frauenstrafanstalt Bakırköy gerichtet und die Überstellung von Dilan Polat an die nächstgelegene Dienststelle des Instituts für Rechtsmedizin angeordnet.

Zudem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft ein Gutachten darüber angefordert hat, ob die Inhaftierung unter den gegebenen Haftbedingungen eine Gefahr für ihren Gesundheitszustand darstellt und ob aus medizinischer Sicht Bedenken gegen ihren weiteren Aufenthalt unter Haftbedingungen bestehen.