Neue Entwicklung bei Ermittlungen im Geflügelsektor

Die 29 Verdächtigen, die im Rahmen einer in Istanbul koordinierten Operation in 12 Provinzen wegen des Vorwurfs der Wettbewerbsbehinderung in der Geflügelfleischbranche festgenommen wurden, wurden von dem zuständigen Gericht unter Auflagen, darunter ein Ausreiseverbot, wieder auf freien Fuß gesetzt.

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Im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft koordinierten Ermittlungen wurden einige im Geflügelsektor tätige Unternehmen unter die Lupe genommen. Die Teams der Abteilung für Finanzkriminalität der Istanbuler Polizei führten Untersuchungen zu den Aktivitäten der Unternehmen in diesem Sektor durch.

Im Zuge der Ermittlungen wurden die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde sowie Informationen und Dokumente des Handelsministeriums ausgewertet.

Bei den Untersuchungen wurde festgestellt, dass einige Verdächtige den Wettbewerb auf dem Markt direkt oder indirekt behindert haben sollen. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse wurden gerichtliche Verfahren gegen die Verdächtigen eingeleitet.

GLEICHZEITIGE OPERATION IN 12 PROVINZEN

Die Einsatzkräfte, die im Rahmen der Ermittlungen aktiv wurden, führten am 12. Juni eine groß angelegte Operation mit Schwerpunkt in Istanbul durch.

Neben Istanbul wurden zeitgleich Razzien an festgelegten Adressen in Balıkesir, Bolu, Ankara, Uşak, Bursa, İzmir, Samsun, Kocaeli, Manisa, Gaziantep, Sakarya und Muğla durchgeführt.

Bei den Operationen wurden insgesamt 29 Verdächtige festgenommen. Es wurde bekannt, dass die Ermittlungen und Untersuchungen gegen die Verdächtigen fortgesetzt werden.

GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG ZUR AUFLAGE

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die 29 Verdächtigen dem Gericht überstellt und dort vernommen.

Das Gericht entschied, alle Verdächtigen unter gerichtlicher Aufsicht mit der Auflage eines „Ausreiseverbots“ auf freien Fuß zu setzen.