Neue Entwicklung bei Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul: Akten abgetrennt
Im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) und Ekrem İmamoğlu geführten Korruptionsermittlungen wurden die Akten der CHP-Abgeordneten Özgür Karabat und Turan Taşkın Özer abgetrennt und an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara übermittelt.
İHA
Nach der Inhaftierung von Ekrem İmamoğlu durch den zuständigen Haftrichter im Zuge der Korruptionsermittlungen wurden im laufenden Verfahren die Akten der CHP-Abgeordneten Özgür Karabat und Turan Taşkın Özer abgetrennt und an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara gesendet.
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hatte im Rahmen der gegen die Stadtverwaltung Istanbul und Ekrem İmamoğlu geführten Ermittlungen wegen "Terrorismus und Korruption" nach der Inhaftierung von İmamoğlu von Amts wegen Ermittlungen gegen Verdächtige eingeleitet, bei denen festgestellt wurde, dass sie bei Vorfällen im İBB-Gebäude sowie auf einigen Straßen und Plätzen beleidigende Äußerungen gegenüber dem Präsidenten und dessen Familie getätigt hatten. Insgesamt 206 Verdächtige wurden wegen "Verstoßes gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz", "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" und "Beleidigung des Präsidenten" festgenommen.
AKTEN VON ZWEI CHP-ABGEORDNETEN NACH ANKARA GESENDET
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen wurde festgestellt, dass aufgrund von Informationen, Dokumenten und Zeugenaussagen auch gegen die CHP-Abgeordneten aus Istanbul, Özgür Karabat und Turan Taşkın Özer, ermittelt werden müsse. Da es sich bei den betreffenden Personen jedoch um Abgeordnete handelt, wurden die Ermittlungsunterlagen abgetrennt. Mit der Begründung, dass die Zuständigkeit für die Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara liege, wurden die abgetrennten Verfahrensakten an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara übermittelt.