Neue Entwicklung im CHP-Parteitagsprozess: Kılıçdaroğlu wird bei Nichterscheinen als Zeuge zwangsweise vorgeführt

Im CHP-Parteitagsprozess gegen 12 Angeklagte, darunter der inhaftierte Präsidentschaftskandidat Ekrem İmamoğlu, hat das 26. Strafgericht erster Instanz von Ankara seine Unzuständigkeit erklärt. Mit der Begründung, dass es sich um den Straftatbestand der „Bestechung“ handeln könnte, wurde der Fall an das Schwurgericht verwiesen. Das Gericht ordnete an, dass der ehemalige CHP-Vorsitzende Kemal Kılıçdaroğlu, der als Geschädigter des Verfahrens geführt wird, als Zeuge vernommen werden soll; im Beschluss wurde festgehalten, dass die Befugnis zur „zwangsweisen Vorführung“ bei Nichterscheinen nun beim Schwurgericht liegt.

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Das 26. Strafgericht erster Instanz von Ankara hat im CHP-Parteitagsprozess gegen 12 Angeklagte, darunter der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, seine Unzuständigkeit erklärt. Das Gericht entschied, den Fall an das Schwurgericht zu verweisen.

In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass geprüft werden müsse, ob die dem Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfe den Straftatbestand der „Bestechung“ erfüllen. In diesem Rahmen kam das Gericht zu der Auffassung, dass der Fall aufgrund der Möglichkeit einer schwerwiegenderen rechtlichen Einordnung in den Zuständigkeitsbereich des Schwurgerichts fällt.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Aussagen des ehemaligen CHP-Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu, der in dem Verfahren als Geschädigter gilt, für die Urteilsfindung von Bedeutung sein könnten. Der Richter ordnete an, Kılıçdaroğlu als Zeugen zur Verhandlung zu laden, und hielt in seinem Beschluss fest, dass die Befugnis zur „zwangsweisen Vorführung“ bei einem Nichterscheinen nun beim Schwurgericht liege.

Der Journalist Alican Uludağ machte diese Entwicklung öffentlich.