Neue Entwicklung im Fall des freigelassenen Anführers einer kriminellen Vereinigung, Arabacı
Die Generalstaatsanwaltschaft Izmir hat gegen die vom Amtsgericht erlassene Freilassungsentscheidung für den Anführer einer kriminellen Vereinigung, Coşkun Necati Arabacı, Berufung eingelegt. Das Gericht, das über den Einspruch entschied, erließ daraufhin erneut einen Haftbefehl gegen Arabacı.
İHA
Coşkun Necati Arabacı, der als Gründer und Anführer einer organisierten kriminellen Vereinigung gilt, wurde am Morgen des 5. Oktober bei einer Operation am Flughafen Adnan Menderes festgenommen, die das Ergebnis langwieriger nachrichtendienstlicher Ermittlungen der Abteilung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität der Polizeidirektion Izmir war.
Es wurde festgestellt, dass der 53-jährige Arabacı, der als „Pate von Köln“ bekannt ist, in zahlreiche illegale Aktivitäten verwickelt war, insbesondere in Geldwäsche sowie Drogen- und Waffenhandel. Arabacı, der bei der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführten Operation gefasst wurde, wurde zur Vernehmung in die Abteilung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität der Polizeidirektion der Provinz Izmir gebracht. Nachdem seine Verfahren am 8. Oktober abgeschlossen waren, wurde Arabacı dem Gericht vorgeführt und inhaftiert.
Das 26. Amtsgericht Izmir entschied, Arabacı, dem „Gründung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von Straftaten“ und „qualifizierter Raub“ vorgeworfen wird, unter Auflagen freizulassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Izmir legte jedoch Berufung gegen diese Entscheidung ein. Nach Prüfung des Einspruchs der Generalstaatsanwaltschaft hob das 1. Schwurgericht Izmir die vom Amtsgericht erlassene Freilassungsentscheidung auf.