Neue Entwicklung im Fall des inhaftierten Bürgermeisters von Beylikdüzü, Murat Çalık: Zuvor geschlossene Akte wurde wieder geöffnet

Es hat sich herausgestellt, dass die Akte, die als Begründung für die Inhaftierung des Bürgermeisters von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, herangezogen wurde, zuvor bereits von der Staatsanwaltschaft und einem Gericht mit der Entscheidung „kein Grund zur Strafverfolgung“ geschlossen worden war. Auch bei einer Untersuchung durch das Bezirksamt im Jahr 2023 wurde festgestellt, dass keine strafbaren Elemente vorlagen.

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Im Zusammenhang mit der Korruptionsermittlung gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) ist ein bemerkenswertes Detail über den inhaftierten Bürgermeister von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, ans Licht gekommen.

Nach Informationen des Cumhuriyet-Autors Murat Ağırel wurde die Akte, die als Grundlage für Çalıks Inhaftierung dient, in der Vergangenheit bereits zweimal untersucht und geschlossen.

Die Grundlage der Ermittlungen bilden die Anschuldigungen von Uğur Güngör, der als Bauunternehmer in Beylikdüzü tätig war und später zum Kronzeugen wurde.

Güngör behauptete, er habe sich bei der Stadtverwaltung unter der Leitung des damaligen Bürgermeisters von Beylikdüzü, Ekrem İmamoğlu, um eine Baugenehmigung beworben, sei jedoch angeblich gezwungen worden, einige seiner Wohnungen an Personen zu übertragen, die im Rahmen der Ermittlungen als „Bande“ bezeichnet werden.

STAATSANWALTSCHAFT FAND 2020, BEZIRKSAMT 2023 KEINE STRAFBAREN ELEMENTE

Aufgrund dieser Anschuldigungen erstattete Uğur Güngör im Jahr 2020 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Büyükçekmece. Die Staatsanwaltschaft entschied jedoch nach Prüfung der Akte, dass „kein Grund zur Strafverfolgung“ bestehe. Güngör legte beim Amtsgericht Bakırköy Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, doch das Gericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung endgültig.

Daraufhin leitete das Bezirksamt Beylikdüzü eine verwaltungsrechtliche Untersuchung gegen die Gemeindebeamten ein, um ähnliche Vorwürfe zu prüfen. In der im Januar 2023 abgeschlossenen Untersuchung wurde nach eingehender Prüfung entschieden, dass „die erhobenen Vorwürfe nicht bewiesen sind und keine Fahrlässigkeit, Mängel oder strafbaren Elemente vorliegen“; es wurde nicht einmal eine Ermittlungserlaubnis erteilt.