Neue Entwicklung im Fall des Übergriffs in der Marmaray!

Ein Fahrgast, der mit seinen zwei Kindern am Bahnhof Maltepe in die Marmaray einstieg, erlitt bei einer Auseinandersetzung um einen Sitzplatz einen Nasenbruch. Einer der Angreifer wurde inhaftiert, während der andere unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen wurde.

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In Maltepe äußerte D.E. (46), der mit seinen zwei Kindern in die Marmaray einstieg, seinen Unmut gegenüber einer Frau, die vor der Tür stand. Nachdem sich andere Fahrgäste einmischten, eskalierte der Streit zu einer Schlägerei, bei der D.E. die Nase gebrochen wurde. Die Szenen wurden von einem Fahrgast mit dem Handy gefilmt. Nach dem Vorfall leitete die Polizei Ermittlungen ein und nahm E.D. (50), der D.E. geschlagen hatte, sowie I.A. (22), der später in den Vorfall verwickelt wurde, fest. Der Tatverdächtige E.D. wurde inhaftiert.

Der Vorfall ereignete sich gestern gegen 16.45 Uhr am Marmaray-Bahnhof Süreyyapaşa. Informationen zufolge kam es zwischen D.E., der mit seinen zwei Kindern unterwegs war, und einer weiblichen Fahrgästin zu einem Streit wegen eines Sitzplatzes.

Während des Streits schlug E.D. (50), der sich ebenfalls im Zug befand, auf D.E. ein. Durch das Eingreifen von I.A., der sich später in die Auseinandersetzung einmischte, weitete sich das Handgemenge aus. Als der Zug in den Bahnhof einfuhr, stiegen die Beteiligten aus und setzten den Streit dort fort. Die Kinder, die durch den Vorfall verängstigt waren, wurden von anderen Fahrgästinnen am Bahnsteig beruhigt. Diese Momente wurden von einem Fahrgast mit dem Handy aufgezeichnet.

TATVERDÄCHTIGE NACH DEM ÜBERGRIFF GEFASST

Nach dem Notruf wurden Polizei und Rettungskräfte zum Einsatzort geschickt. Der bei der Schlägerei verletzte D.E. wurde ins Krankenhaus gebracht, wo ein Nasenbruch diagnostiziert wurde. Aufgrund der Anzeige von D.E. wurde I.A. noch vor Ort und E.D. infolge der polizeilichen Ermittlungen festgenommen. Von den beiden festgenommenen Tatverdächtigen wurde I.A. nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen von den Justizbehörden freigelassen. E.D. wurde wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ dem Haftrichter vorgeführt und inhaftiert.