Neue Entwicklung im Fall des Zümrüt-Apartments mit 37 Todesopfern: Voller Mängel...
Die Ermittlungen zum Einsturz des Zümrüt-Apartments in Adıyaman, bei dem 37 Menschen starben, sind abgeschlossen. Gegen drei inhaftierte Bauunternehmer und einen flüchtigen Angeklagten wurde Anklage wegen "fahrlässiger Tötung mehrerer Personen unter bewusster Inkaufnahme" erhoben, mit einer Strafandrohung von jeweils bis zu 22,5 Jahren Haft.
İHA
Gegen drei inhaftierte Bauunternehmer und einen flüchtigen Angeklagten wurde im Zusammenhang mit dem Einsturz des Zümrüt-Apartments in Adıyaman, bei dem 37 Menschen ums Leben kamen, Anklage wegen "fahrlässiger Tötung mehrerer Personen unter bewusster Inkaufnahme" erhoben, mit einer Strafandrohung von jeweils bis zu 22,5 Jahren Haft.
Die Ermittlungen, die von der für Erdbebenfälle zuständigen Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Adıyaman eingeleitet wurden, sind nach dem Einsturz des Zümrüt-Apartments im Stadtteil Yeni Sanayi bei den Erdbeben vom 6. Februar 2023 mit Zentrum in Kahramanmaraş abgeschlossen.
BAUUNTERNEHMER, GEMEINDE UND PERSON, DIE EINE ETAGE HINZUFÜGTE, SIND SCHULDIG
Die Anklageschrift, die gegen die inhaftierten Bauunternehmer B.K. sowie seine Söhne Y.K. und E.K. und den flüchtigen statischen Fachverantwortlichen S.G.H. erstellt wurde und in der jeweils bis zu 22 Jahre und 6 Monate Haft wegen "fahrlässiger Tötung mehrerer Personen unter bewusster Inkaufnahme" gefordert werden, wurde vom 2. Schwurgericht Adıyaman angenommen.
In der Anklageschrift wird unter Berufung auf Zeugenaussagen der Kläger festgelegt, dass das Zümrüt-Apartment beim ersten Erdbeben um 04.17 Uhr innerhalb kurzer Zeit einstürzte.
Nach dem Erdbeben wurde durch ein von der Generalstaatsanwaltschaft beauftragtes Sachverständigengremium eine Untersuchung durchgeführt, um den Zustand des Gebäudes zu bestimmen, in dem es zu Todesfällen und Verletzungen kam. Dabei wurden Betonbohrkerne sowie Eisenproben aus den Säulen und Trägern des Gebäudes entnommen und sichergestellt. Die von den Sachverständigen erstellten Berichte wurden dem Gremium der Technischen Universität Karadeniz (KTÜ) vorgelegt.
In der Anklageschrift heißt es: In den Analysen des KTÜ-Gremiums wurde festgestellt, dass die Werte der Betonbohrkerne niedrig waren und die Streckgrenzwerte der für die Bewehrung verwendeten Materialien nicht akzeptabel waren. Daher wurden der verantwortliche Bauunternehmer, der technische Anwendungsleiter und die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde als primär verantwortlich eingestuft; auch die Person, die eine zusätzliche Dachterrasse errichtete, wurde als mitverantwortlich angesehen.