Neue Entwicklung im Fall Seçil Erzan: Unterschrift auf dem dem Gericht vorgelegten Dokument als gefälscht entlarvt
Im Millionen-Betrugsfall, der die Türkei erschüttert, gibt es eine neue Entwicklung. Zu den Beschlüssen der letzten Verhandlung gehörte die Entscheidung, „ein zusätzliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) darüber einzuholen, ob die auf den vom Anwalt des Klägers Selçuk İnan angeforderten Dokumenten befindlichen Unterschriften tatsächlich von der Angeklagten Asiye Öztürk stammen“. Die Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin ergab, dass die Unterschrift nicht von Asiye Öztürk, der Assistentin der Bankdirektorin Seçil Erzan, stammt. Dieser Bericht wurde nun zu den Prozessakten genommen.
Müslim Sarıyar
Müslim SARIYAR/12punto.com.tr
Im Fall der ehemaligen Leiterin der Denizbank-Filiale Levent, Seçil Erzan, einem der Ereignisse, die in der Türkei für großes Aufsehen sorgen, liegt ein neues Gutachten vor.
In der letzten, 13 Stunden dauernden Verhandlung am 8. März wurden einige Beschlüsse gefasst. Das Gericht ordnete an, ein Schreiben an das Schwurgericht Gaziantep zu richten, um die Aussage des Klägers Selçuk İnan aufzunehmen, und entschied, dass über den Antrag, Fatih Terim als Zeugen zu hören, zu einem späteren Zeitpunkt beraten werde.
Zu den gefassten Beschlüssen gehörte auch die Entscheidung, „ein zusätzliches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (ATK) darüber einzuholen, ob die auf den vom Anwalt des Klägers Selçuk İnan angeforderten Dokumenten befindlichen Unterschriften der Angeklagten Asiye Öztürk zuzuordnen sind.“
INSTITUT FÜR RECHTSMEDIZIN: „UNTERSCHRIFT IST GEFÄLSCHT“
Ein mit Briefkopf der Denizbank versehenes Dokument mit angeblich nassen Unterschriften von Seçil Erzan und ihrer Assistentin Asiye Öztürk, das dem Gericht vorgelegt worden war, wurde an das Institut für Rechtsmedizin übermittelt.
Das Institut für Rechtsmedizin untersuchte die Unterschrift, die angeblich von der stellvertretenden Filialleiterin Asiye Öztürk stammen sollte. Die Untersuchung ergab, dass die auf dem fraglichen Dokument geleistete Unterschrift nicht von Asiye Öztürk stammt.
DIESER BERICHT WURDE ZU DEN PROZESSAKTEN GENOMMEN
In dem erstellten Bericht heißt es:
„Da bei Fotokopien, computererstellten Dokumenten, Faxausdrucken und Durchschriften bestimmte Identifizierungsmerkmale verloren gehen können und die Möglichkeit besteht, dass solche Dokumente auf anderem Wege beschafft wurden, sowie da externe Elemente wie Unterschriften, Schriftzüge oder Artefakte nachträglich hinzugefügt werden können, ist eine Untersuchung von Fotokopien bedenklich; grundsätzlich ist eine Untersuchung der Originaldokumente erforderlich. Unter der Annahme, dass die fraglichen Dokumente von den Originalen stammen, konnte bei der Untersuchung hinsichtlich der Strichführung, der Gewohnheiten, der Anordnung, der Neigung, der Richtung und des Verlaufs keine Verbindung oder Übereinstimmung zwischen den Unterschriften auf den untersuchten Dokumenten und den vorliegenden Vergleichsunterschriften von Asiye Öztürk festgestellt werden; dies ist ein GUTACHTEN ZUR MEINUNGSBILDUNG.“
Dieser vom Institut für Rechtsmedizin an das Gericht übermittelte Bericht wurde zu den Prozessakten genommen.