Neue Entwicklung im Fall um die Annullierung der Ehe von İnan Kıraç: Berufungsgericht setzt Schlusspunkt
Die Ehe des bekannten Geschäftsmanns İnan Kıraç war gerichtlich annulliert worden, da er zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geschäftsfähig war. Mit der Bestätigung dieses Urteils durch das Berufungsgericht ist das Verfahren nun offiziell abgeschlossen.
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Mit einer neuen Entscheidung des Istanbuler Regionalgerichts (Bölge Adliye Mahkemesi) ist das Urteil zur Annullierung der Ehe des Geschäftsmanns İnan Kıraç, die vor einigen Jahren geschlossen wurde, rechtskräftig geworden. Der grundlegende Anlass für die Entscheidung ist der Verlust der Urteilsfähigkeit von Kıraç zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Die erste Entscheidung bezüglich der Ehe von İnan Kıraç war vom 18. Familiengericht Istanbul-Anadolu getroffen worden. Das Gericht stellte nach Prüfung der Beweise, der gesetzlichen Voraussetzungen und der Sachverständigengutachten fest, dass Kıraç zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geschäftsfähig war, und entschied, die Ehe für ungültig zu erklären. Gleichzeitig kam ein in die Akten aufgenommenes Gutachten der Rechtsmedizinischen Anstalt (Adli Tıp Kurumu) zu dem Schluss, dass der Geschäftsmann zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht über die notwendige Urteilsfähigkeit verfügte und die sofortige Bestellung eines Vormunds für ihn erforderlich sei.
Zu Beginn des Verfahrens hatte İpek Kıraç, die Tochter von İnan Kıraç, mit der Behauptung, ihr Vater sei nicht geschäftsfähig, den Rechtsweg beschritten. Die Zweifel an der Ehe von İnan Kıraç, der am 20. Dezember 2024 Emine Alangoya geheiratet hatte, beschäftigten sowohl die Familie als auch die Öffentlichkeit über lange Zeit. Die Expertenberichte bestätigten die Vorwürfe von İpek Kıraç.
Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde zunächst ein vorläufiger Vormund bestellt, bevor das Friedensgericht Anadolu (Anadolu Sulh Hukuk Mahkemesi) für die Bestellung eines dauerhaften Vormunds zuständig wurde und die Vormundschaft für Kıraç rechtskräftig festlegte. Das endgültige Urteil wurde am 18. Juli 2025 verkündet; die Ehe wurde für ungültig erklärt.
Die 38. Zivilkammer des Istanbuler Regionalgerichts, die infolge der Berufungsanträge tätig wurde, prüfte das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts sowohl in verfahrensrechtlicher als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht. Das Gremium betonte, dass die Richter die Beweise korrekt erhoben hätten und bei der Begründung des Urteils sowie der Anwendung der Gesetze keine Fehler vorlägen. Nach dieser Bewertung wurde die Berufung zurückgewiesen und das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt. Damit ist die Annullierungsentscheidung rechtskräftig.