Neue Entwicklung im Prozess gegen die Gruppe Manifest: Meldepflicht aufgehoben

Das Gericht hat die Meldepflicht für die Mitglieder der Musikgruppe Manifest sowie die Künstlerin Ayça Dalaklı aufgehoben, gegen die wegen des Vorwurfs „unzüchtiger Handlungen“ ein Verfahren eingeleitet wurde. Das Ausreiseverbot bleibt jedoch bestehen. Die Angeklagten werden ohne persönliche Anwesenheit bei der Verhandlung nach Aktenlage beurteilt.

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Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Musikgruppe Manifest wegen des Vorwurfs abgeschlossen, sie hätten bei ihren Bühnenauftritten „unzüchtige Handlungen“ begangen. Als Ergebnis der Ermittlungen wurde Anklage gegen insgesamt 7 Personen erhoben, darunter die Gruppenmitglieder sowie die Künstlerin Ayça Dalaklı, die unter dem Künstlernamen „AYDEED“ auftritt.

In der von der Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird für die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 1 Jahr wegen „unzüchtiger Handlungen durch Zurschaustellung“ gefordert.

GERICHT BESCHLIESST AUFHEBUNG DER MELDEPFLICHT

Das 49. Strafgericht erster Instanz in Istanbul prüfte die Prozessakte und verkündete am 24. Oktober seinen Zwischenbeschluss. Das Gericht hob die Meldepflicht als Teil der gerichtlichen Kontrollmaßnahmen gegen die Angeklagten auf. Das Ausreiseverbot wurde jedoch aufrechterhalten.

Diese Maßnahme war während des Ermittlungsverfahrens am 9. September in Kraft getreten; die Verdächtigen waren damals unter der Auflage eines Ausreiseverbots und einer Meldepflicht auf freien Fuß gesetzt worden.

ANGEKLAGTE WERDEN OHNE GERICHTSTERMIN VERURTEILT

Das Gericht entschied, das Verfahren nach Aktenlage zu führen. Somit werden die Angeklagten, darunter die Mitglieder der Gruppe Manifest und Ayça Dalaklı, verurteilt, ohne persönlich vor dem Richter erscheinen zu müssen.

Nach Abschluss des Verfahrens auf Basis der Akten wird das Gericht sein Urteil über die Angeklagten fällen.