Neue Entwicklung in Akbelen: Gericht hebt Entscheidung auf

Die Klage auf Entzug der Betriebserlaubnis für das Wärmekraftwerk Kemerköy, das das Kohlebergwerk von YK Enerji im Wald von Akbelen mit Brennstoff versorgt, wurde vom Obergericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Die Entscheidung wird von Umweltschützern als kritischer Schritt bewertet.

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Im Kampf der Umweltschützer, die den Wald von Akbelen in Muğla verteidigen, hat es eine wichtige Entwicklung gegeben. Im Rechtsstreit um das Bergbaugebiet, das die von YK Enerji – einem Gemeinschaftsunternehmen von Limak Holding und İÇTAŞ – betriebenen Wärmekraftwerke mit Kohle versorgt, hat das Obergericht eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen.

GERICHT HEBT ABWEISUNG AUF

Im Sommer 2023 wurde im Wald von Akbelen eine Fläche von 780 Dönüm zerstört, um den Kohlebedarf von YK Enerji zu decken. Die Klage auf Annullierung der Umweltgenehmigungen und Lizenzen des Wärmekraftwerks Kemerköy, das die Kohle aus diesem Gebiet nutzt, war zuvor vom 2. Verwaltungsgericht Muğla abgewiesen worden.

Die Bewohner von İkizköy, die entschlossen sind, ihre Wälder zu schützen, legten jedoch Berufung beim Obergericht ein. Die 7. Kammer für Verwaltungsstreitsachen des Regionalverwaltungsgerichts İzmir stellte Verstöße gegen das Verfahrens- und Gesetzesrecht in der Abweisungsentscheidung des lokalen Gerichts fest und ordnete eine erneute Prüfung des Falls an. Mit dieser Entscheidung wird das Umweltgenehmigungs- und Lizenzverfahren des Kraftwerks erneut verhandelt.

JEDES DOKUMENT WIRD EINZELN GEPRÜFT

Mit der Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts İzmir werden die Genehmigungsverfahren des Wärmekraftwerks Kemerköy nun einzeln bewertet. Es wird detailliert untersucht, ob es bei der Erteilung der Umweltgenehmigungen Mängel gab.

Die Anwältin der Umweltschützer, Pınar Gayretli, erklärte zu der Entscheidung:

„Dies ist eine sehr wichtige und angemessene Entscheidung des Regionalverwaltungsgerichts. Der Fall wird in Muğla neu verhandelt. Wir erwarten diesmal eine Begutachtung durch Sachverständige, die Berücksichtigung der von uns vorgelegten Beweise und die Aufdeckung der Mängel im Prozess der Umweltgenehmigungen und Lizenzen.“