Neue Entwicklung in der İBB-Ermittlung: Wieder ein Kronzeuge!

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Istanbuler Stadtgemeinde (İBB) wurde İSFALT-Generaldirektor Burak Korzay, der aufgrund der Aussagen des als Anführer einer kriminellen Organisation beschuldigten Aziz İhsan Aktaş in Untersuchungshaft genommen worden war, nach einer Aussage im Rahmen der Kronzeugenregelung freigelassen.

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Im Rahmen der von der Istanbuler Staatsanwaltschaft gegen die Istanbuler Stadtgemeinde (İBB) geführten Ermittlungen gab es eine wichtige Entwicklung. Auf der Grundlage ergänzender Aussagen des Geschäftsmanns Aziz İhsan Aktaş, der im Mittelpunkt der Ermittlungen steht und als „Anführer einer kriminellen Organisation" beschuldigt wird, war eine neue Operation eingeleitet worden.

Die Staatsanwaltschaft legte zwei separate Aussagen als Beweismittel vor, die Aktaş am 30. April und am 11. Mai 2025 im Rahmen der Kronzeugenregelung gemacht hatte. Auf der Grundlage dieser Aussagen wurde am 31. Mai eine neue Operation durchgeführt, die als „5. Welle" bezeichnet wird.

27 FESTNAHMEN, ZAHLREICHE VERHAFTUNGEN

Bei der Operation der 5. Welle wurden insgesamt 27 Personen festgenommen, während mehrere Verdächtige von den zuständigen Gerichten in Untersuchungshaft genommen wurden. Unter den Festgenommenen befand sich auch Burak Korzay, Generaldirektor der İstanbul Asfalt Fabrikaları Sanayi ve Ticaret AŞ (İSFALT), einer Beteiligungsgesellschaft der İBB.

Korzay war am 4. Juni verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden.

KRONZEUGENREGELUNG IN ANSPRUCH GENOMMEN – FREIGELASSEN

İSFALT-Generaldirektor Burak Korzay, der während seiner Untersuchungshaft die Kronzeugenregelung in Anspruch nehmen wollte, machte am 10. Juli und am 21. Juli Aussagen bei der Istanbuler Staatsanwaltschaft.

Auf der Grundlage der von ihm gemachten Angaben wurden der Ermittlungsakte neue Details hinzugefügt. Korzay, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut einem Richter vorgeführt wurde, wurde vom Friedensstrafgericht freigelassen.