Neue Entwicklung während laufender Ermittlungen gegen İmamoğlu: Gouverneursamt hat Anträge der Stadtverwaltung Istanbul abgelehnt
Während die Debatten über eine mögliche Verhaftung von Ekrem İmamoğlu aufgrund von Aussagen anonymer Zeugen andauern, wurde bekannt, dass das Gouverneursamt die Genehmigung für Ermittlungen zu einem öffentlichen Schaden von rund 416.000 US-Dollar verweigert hat, den der Inspektionsrat der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) in Projekten aus der Zeit vor 2019 festgestellt hatte, obwohl bereits Klage eingereicht wurde.
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Nach dem Amtsantritt des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, stellte der Inspektionsrat der İBB bei Untersuchungen zu Projekten aus der Zeit vor 2019 einen öffentlichen Schaden von rund 416.000 US-Dollar fest.
Der besagte Schaden entstand im Zusammenhang mit den Projekten „Erholungsgebiet Çekmeköy Rahmi Demir“ und „Lebenshain Pendik“. Es wurde jedoch bekannt, dass das Gouverneursamt Istanbul die Genehmigung für Ermittlungen gegen die Verantwortlichen dieser Projekte nicht erteilt hat.
DIES SIND DIE VORWÜRFE, FÜR DIE KEINE ERMITTLUNGSGENEHMIGUNG ERTEILT WURDE
Es heißt, dass İmamoğlu nach seinem Amtsantritt als İBB-Bürgermeister den Inspektionsrat angewiesen habe, die Ausschreibung für das Projekt „Bau neuer Grünflächen im gesamten Stadtgebiet von Istanbul“ aus dem Jahr 2016 zu prüfen, wobei sich herausstellte, dass bei diesen Projekten ein erheblicher öffentlicher Schaden entstanden war.
Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass bei zwei der Projekte, die insgesamt 39 Park- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen umfassten, ein Schaden von insgesamt 2.494.011 TL entstanden war, was nach dem damaligen Wechselkurs etwa 416.000 US-Dollar entsprach.
ERMITTLUNGSANTRÄGE ERNEUT ABGELEHNT
In Bezug auf den vom Inspektionsrat festgestellten Schaden beantragte die İBB sowohl administrative als auch gerichtliche Ermittlungen gegen die damaligen Amtsträger, die für den öffentlichen Schaden verantwortlich gemacht wurden.
Das Gouverneursamt Istanbul lehnte diese Anträge jedoch am 22. April 2020 ab und erteilte keine Genehmigung für Ermittlungen gegen die betreffenden Personen.
Die İBB reichte daraufhin beim 35. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul Klage ein, um den öffentlichen Schaden einzutreiben. Am 25. Juni 2024 wurde ein Sachverständigengutachten zu diesem Thema erstellt; der Einziehungsprozess dauere an. Es wurde erklärt, dass der gerichtliche Prozess bezüglich des öffentlichen Schadens weiterverfolgt werde.