Neue Entwicklung zu den Tatverdächtigen im Vorfall im privaten Studentenwohnheim
Im Rahmen der Ermittlungen zu den Vorwürfen von Rassen- und Konfessionsdiskriminierung unter Studierenden in einem privaten Universitätswohnheim in Istanbul wurde einer der beiden Tatverdächtigen wegen "Körperverletzung" und der andere wegen "sexuellen Übergriffs" unter Auflagen freigelassen.
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An der Koç-Universität behauptete F. B., ein TÜBİTAK-Preisträger, dass er von zwei Mitbewohnern angegriffen wurde, weil er Kurde und Alevit sei.
Im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen gaben F.B. und A.D. als "Beschuldigte/Geschädigte" und H.E.K. als "Auskunftsperson" bei der Polizei ihre Aussagen ab.
Es wird behauptet, dass F.B., der ebenfalls im Wohnheim wohnte, einen sexuellen Übergriff auf A.D. begangen habe und A.D. F.B. deshalb während des Streits am Tag des Vorfalls mit einem scharfen Gegenstand verletzt habe. Es wurde bekannt, dass H.E.K., der als Zeuge befragt wurde, diese Vorwürfe bestätigte.
FREILASSUNG UNTER AUFLAGEN
Nach den Aussagen bei der Staatsanwaltschaft wurden die Tatverdächtigen dem Haftrichter vorgeführt. A.D. wurde wegen "Körperverletzung" und F.B. wegen "sexuellen Übergriffs durch Belästigung" unter Auflagen freigelassen.
In seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft gab F.B. an, dass H.E.K. ihn aufgrund seiner ethnischen Herkunft und Konfession diskriminiert und ihm gedroht habe, ihn mit einem Bügeleisen zu verletzen.
Den ärztlichen Berichten zur Verletzung von F.B. zufolge wurde festgestellt, dass es sich um eine "Verletzung handelt, die nicht durch einfache medizinische Eingriffe heilbar ist".