Neue Freilassungen im Korruptionsverfahren gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB)
Drei Personen, die im Rahmen der Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftiert waren, wurden unter Auflagen freigelassen, nachdem sie von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht hatten.
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Die im Rahmen der Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftierten Eyüp Subaşı, Kabil Taşçı und Güngör Gürman wurden unter gerichtlichen Auflagen freigelassen, nachdem sie von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht hatten.
Die Korruptionsermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gegen mehrere Personen, darunter auch Ekrem İmamoğlu, wegen Vorwürfen wie „Leitung einer kriminellen Vereinigung“, „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, „Erpressung“, „Bestechung“, „qualifizierter Betrug“, „rechtswidrige Erlangung personenbezogener Daten“ und „Manipulation von Ausschreibungen“ dauern an.
Es wurde bekannt, dass die Verdächtigen Eyüp Subaşı und Kabil Taşçı, die wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ und „Bestechung“ inhaftiert waren, sowie der Verdächtige Güngör Gürman, der wegen „Manipulation von Ausschreibungen“, „Bestechung“ und „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ in Haft saß, eine ergänzende Aussage bei der Staatsanwaltschaft machen wollten.
Die Staatsanwaltschaft bewertete die abgegebenen Aussagen als ausreichend für die Anwendung der Kronzeugenregelung und beantragte beim zuständigen Friedensgericht die Freilassung der Verdächtigen unter gerichtlichen Auflagen, darunter ein Hausarrest sowie ein Ausreiseverbot.
Das Gericht ordnete die Freilassung der drei Verdächtigen unter den beantragten gerichtlichen Auflagen an.