Neue Funktion für e-Devlet: Mieter können diesen Vorgang nun digital abwickeln
Immobilienmakler können nun Mietverträge über das e-Devlet-Portal abwickeln. Diese Neuerung zielt darauf ab, die Transaktionen zwischen Mietern und Vermietern sicherer zu gestalten.
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Das Ministerium für Schatz und Finanzen hatte die Arbeiten zur Ermöglichung von Mietverträgen über das e-Devlet-Portal im November 2024 abgeschlossen. Dank dieses Systems können Immobilieneigentümer Mietverträge über e-Devlet erstellen, und Mieter können diesen Vorgang durch die Bestätigung des Vertrags abschließen. Den Verträgen werden zeitgestempelte Dokumente mit Barcode hinzugefügt, die über e-Devlet verifiziert werden können.
Immobilienmakler wurden nun in diesen Prozess einbezogen und haben die Befugnis erhalten, Mietverträge über e-Devlet abzuschließen. Hakan Akçam, Vorsitzender des TEDB, erklärte, dass Immobilienmakler mit dieser Neuerung nach Erteilung einer Vollmacht durch die Immobilieneigentümer Verträge elektronisch an Mieter übermitteln können. Zudem können Immobilienmakler das mit einem Barcode versehene Dokument des Mietvertrags ausstellen.
Akçam äußerte, dass durch die Verlagerung des Systems in den elektronischen Bereich Informationen wie die Mietsteigerungsrate und die Zuverlässigkeit des Mieters vom Ministerium erfasst werden können. Er wies zudem darauf hin, dass die Arbeiten bezüglich der Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift eines Bürgen auf dem Mietvertrag gemäß dem Obligationenrecht fortgesetzt werden.
Sollte die Abwicklung von Mietverträgen über e-Devlet verpflichtend werden, wird erwartet, dass viele Probleme zwischen Vermietern und Mietern gelöst werden können. Es wird zudem davon ausgegangen, dass diese Anwendung dazu beitragen wird, Betrugsfälle zu verhindern.