Neue Handlungsspielräume für das Diyanet: AKP bringt vom Verfassungsgericht annullierte Befugnisse zurück ins Parlament
Die Befugnisse des Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet), die vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurden, wurden mit einem neuen Gesetzesentwurf zur Neuregelung dem Parlament vorgelegt.
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Ein neuer Gesetzesentwurf, der von AKP-Abgeordneten in die Große Nationalversammlung der Türkei eingebracht wurde, enthält neue Bestimmungen, die die früheren Annullierungsentscheidungen des Verfassungsgerichts (AYM) in Bezug auf das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) faktisch außer Kraft setzen würden.
Wie aus einem Bericht von Cumhuriyet hervorgeht, ermöglicht der Entwurf trotz der Annullierungsentscheidung des Verfassungsgerichts die Entsendung von „geistlichen Beratern“ durch die Generaldirektion für religiöse Dienste in Studentenwohnheime, Bildungseinrichtungen und Jugendzentren. Zudem soll der Hohe Rat für religiöse Angelegenheiten auf offizielle Anfragen hin Koranübersetzungen prüfen können.
DAS DIYANET BREITET SICH IN JEDER INSTITUTION AUS
Es war bekannt geworden, dass das Diyanet im Rahmen des „Jahres der Familie 2025“ ein Schreiben an 17 Ministerien gesandt hatte, um den Weg für Koran-Kurse für die Altersgruppe der 4- bis 6-Jährigen in öffentlichen Einrichtungen mit einem wöchentlichen Unterrichtsumfang von fünf Stunden zu ebnen. Nach dieser Entwicklung wurde das Thema vor die Justiz und ins Parlament getragen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird nun angestrebt, diese Schritte auf eine rechtliche Grundlage zu stellen und die Entscheidungen des Verfassungsgerichts wirkungslos zu machen.
ANNULLIERTE BESTIMMUNGEN WIEDER IM PARLAMENT
Die Regelung mit dem Titel „Gesetzesentwurf zur Änderung einiger Gesetze und des Dekrets mit Gesetzeskraft Nr. 660“ wurde gestern dem Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf ab, die Bestimmungen, die das Verfassungsgericht am 7. Dezember 2023 annulliert hatte und die am 4. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurden, wieder in Kraft zu setzen.
NEUE GRUNDLAGE FÜR IRSHAD-AKTIVITÄTEN
Einer der Gründe für die Annullierung durch das Verfassungsgericht war, dass die von der Generaldirektion für religiöse Dienste in Bereichen wie Studentenwohnheimen und Jugendzentren durchgeführten Irshad-Aktivitäten (religiöse Unterweisung) nicht mit der Begründung der Anpassung an Verfassungsänderungen legitimiert werden könnten. Mit dem neuen Entwurf soll jedoch der Umfang dieser Aktivitäten erweitert und erneut legalisiert werden.
ALTE BEFUGNISSE FÜR DEN HOHEN RAT KEHREN ZURÜCK
Das höchste Gericht hatte zuvor die Befugnisse des Hohen Rates für religiöse Angelegenheiten zur „Bewertung von Koranübersetzungen“, zur „Prüfung religiöser Publikationen“ sowie zur „Festlegung von Gebetszeiten und religiösen Feiertagen“ annulliert. Im neuen Entwurf werden diese Befugnisse dem Rat auf offizielle Anfragen hin wieder übertragen.
Religiöse Publikationen, die nach den Prüfungen des Rates als bedenklich eingestuft werden, können durch einen Antrag bei der Justiz in ihrem Druck und Vertrieb gestoppt werden. Für Inhalte im Internet können Sperrungen oder Entscheidungen zur Entfernung der Inhalte erwirkt werden. Bis zum Abschluss der Einspruchsverfahren sollen diese Entscheidungen weiterhin vollstreckt werden.
GEISTLICHE BERATUNG BREITET SICH AUF ALLE BEREICHE AUS
Dem neuen Gesetzesentwurf zufolge kann die dem Diyanet unterstellte Generaldirektion für religiöse Dienste in vielen Bereichen wie Studentenwohnheimen, Schulen, Jugendcamps, Gefängnissen, Gesundheitseinrichtungen und sozialen Diensten geistliche Beratung und religiöse Dienste anbieten. Darüber hinaus sollen spezielle Dienste für Migranten, Menschen mit Behinderungen, Suchtkranke und Katastrophenopfer durchgeführt werden.
BEFUGNISSE ZUR INTERVENTION BEI KORANÜBERSETZUNGEN ERWEITERT
Der Hohe Rat für religiöse Angelegenheiten wird künftig nicht nur über eine Prüfungsbefugnis verfügen, sondern auch über die Befugnis zur Intervention mit entsprechenden Konsequenzen. Die Veröffentlichung von Übersetzungen, die nach der Prüfung als „bedenklich“ eingestuft werden, kann durch gerichtliche Entscheidung verhindert werden; bereits verteilte Exemplare können eingezogen und vernichtet werden. Ähnliche Sanktionen können auch für digitale Publikationen angewendet werden.