Neue Regelung des Innenministeriums zu Verkehrsstrafen: Bußgelder für Multimedia-Bildschirme aufgehoben

Das Innenministerium hat die Verkehrsstrafen für Multimedia-Systeme in Fahrzeugen ausgesetzt und angekündigt, dass alle seit dem 27. Februar verhängten Bußgelder annulliert werden. Bis zum Erlass einer neuen Verordnung werden keine Strafen mehr verhängt.

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Das Innenministerium hat eine wichtige Erklärung zu Verkehrsstrafen im Zusammenhang mit Multimedia-Bildschirmen und Musiksystemen in Fahrzeugen veröffentlicht. Das Ministerium gab bekannt, dass die Strafen für Bildschirme im Sichtfeld des Fahrers bis zum Erlass einer neuen Verordnung ausgesetzt werden. In diesem Prozess werden alle Bußgeldbescheide, die ab dem 27. Februar 2026 ausgestellt wurden, annulliert.

STRAFVERFAHREN GEMÄSS GESETZESÄNDERUNG EINGELEITET

Laut der Erklärung des Ministeriums wurde mit der Gesetzesänderung Nr. 7574, die am 27. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und in Kraft trat, ein Strafverfahren für Anzeigegeräte im Sicht- und Nutzungsbereich der Fahrer eingeleitet. Um jedoch eine konsistente und faire Anwendung dieser Regelung in allen Fahrzeugen zu gewährleisten, hat das Innenministerium beschlossen, eine neue Verordnung auszuarbeiten.

WARNUNGEN UND KONTROLLEN BEZÜGLICH MUSIKSYSTEMEN

In der Erklärung des Innenministeriums wurde auch auf Kontrollen von modifizierten Musiksystemen eingegangen. Die Kontrollen, die ab heute bis zum 1. April 2026 durchgeführt werden, dienen ausschließlich der Information und Beratung der Fahrer. Nach dem 1. April endet die Beratungsphase und es wird mit strengen Kontrollen begonnen, die auch strafrechtliche Sanktionen beinhalten.

Das Ministerium hat beschlossen, alle Bußgelder, die seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung am 27. Februar 2026 verhängt wurden, zu annullieren.