Neue Regelung für Anwälte: 'Zunächst muss die Zulassungsprüfung für Rechtsberufe bestanden werden'

Justizminister Yılmaz Tunç, AKP-Generalsekretär Fatih Şahin und der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız nahmen an einem Iftar-Programm der Anwaltskammer Ankara Nr. 2 teil. In seiner Rede dort erklärte Tunç: „Wir werden die Zulassungsprüfung für Rechtsberufe im Oktober oder November 2024 durchführen.“

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Justizminister Yılmaz Tunç, AKP-Generalsekretär Fatih Şahin und der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız nahmen anlässlich des Tages der Anwälte am 5. April an einem von der Anwaltskammer Ankara Nr. 2 organisierten Iftar-Programm teil.

Tunç betonte in seiner Rede, dass es ohne eine funktionierende Justiz keinen demokratischen Rechtsstaat geben könne und dass Anwälte die Verteidigung repräsentieren.

Tunç erinnerte daran, dass sie an Arbeiten zur Verbesserung des Berufslebens von Anwälten und zur Beseitigung der Schwierigkeiten, denen sie in ihrem Berufsalltag begegnen, arbeiten, und erläuterte, dass weitere Projekte in Planung seien.

Tunç wies auf die Bedeutung der Gerechtigkeit hin und erklärte, dass die Verwirklichung der Gerechtigkeit ohne die Verteidigung nicht möglich sei und dass sie den Anwälten, die einen sehr wichtigen Beitrag zur Rechtspflege leisten, auch weiterhin zur Seite stehen werden.

Tunç erklärte, dass sie in den letzten 22 Jahren wichtige Arbeiten zur Verbesserung der Gesetzgebung für Anwälte sowie zur Erhöhung ihrer physischen Kapazitäten geleistet hätten, und merkte an, dass die Türkei über einige der modernsten neuen Gesetze der Welt verfüge.

Tunç teilte mit, dass sie an Arbeiten zum Anwaltsgesetz arbeiteten und bereits einen Entwurf vorliegen hätten.

Tunç sagte: „Ich hoffe, dass wir unsere Arbeiten fortsetzen, um das grundlegende Gesetz, das insbesondere die Probleme unserer Anwälte beseitigen wird, mit dem neuen Anwaltsgesetz dem 28. Parlament vorzulegen, nachdem wir unseren Entwurf zunächst unserem Präsidium und anschließend unserer Fraktion sowie unseren Abgeordneten zur Prüfung vorgelegt haben.“

NEUE REGELUNGEN TRETEN IN KRAFT

Tunç berichtete, dass im Rahmen des Strategiedokuments zur Justizreform wichtige Regelungen zur Steigerung der Qualität des Anwaltsberufs getroffen wurden, und wies darauf hin, dass ab 2024 wichtige Regelungen in Kraft treten werden:

„Die wichtigste davon ist der Vorschlag, der jahrelang diskutiert wurde, nämlich dass es auch für Anwälte eine Prüfung geben sollte, eine Art Vorauswahl nach Abschluss des Jurastudiums. Dies wurde im ersten Justizpaket gesetzlich verankert. Das Inkrafttretensdatum war das Jahr 2024. Wir werden die Zulassungsprüfung für Rechtsberufe im Oktober oder November 2024 durchführen. Von nun an müssen unsere jungen Kollegen, die ihr Anwaltsreferendariat beginnen wollen, zunächst die Zulassungsprüfung für Rechtsberufe bestehen. Auch diejenigen, die die Richter- oder Staatsanwaltsprüfung ablegen wollen, müssen die Zulassungsprüfung für Rechtsberufe bestehen.“

Tunç teilte mit, dass die Zulassungszahlen an den juristischen Fakultäten von 190.000 auf 125.000 gesunken seien, und merkte an, dass bei einer Stärkung des akademischen Personals an den juristischen Fakultäten in den kommenden Jahren auch eine Steigerung der Ausbildungsqualität zu beobachten sein werde.

Tunç erklärte, dass Anwälte sehr wichtige Aufgaben bei der Sicherstellung des Zugangs der Bürger zu Rechtsdienstleistungen wahrnehmen, und wies darauf hin, dass seit 2013 bei 6 Millionen Fällen im Bereich der Mediation 65 Prozent mit einer Einigung endeten, wobei die Anwälte einen großen Beitrag zu diesem Erfolg geleistet hätten.

NEUES ANWALTSGESETZ

Der Vorsitzende der Anwaltskammer Ankara Nr. 2, Sabri Hafif, ging ebenfalls auf die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Bedingungen für Anwälte ein.

Hafif betonte, dass ihre Probleme durch das Anwaltsgesetz endgültig gelöst würden, und sagte, dass sie jede Art von Unterstützung für die Arbeiten am Anwaltsgesetz leisteten und dazu bereit seien. Hafif äußerte den Wunsch, dass das neue Anwaltsgesetz so schnell wie möglich verabschiedet werde.