Neue Regelung für den E-Commerce-Sektor: Werbeausgaben müssen dem Ministerium gemeldet werden

Das Handelsministerium hat neue Vorschriften eingeführt, um einen fairen Wettbewerb im E-Commerce-Sektor zu gewährleisten. Plattformen müssen ihre Werbeausgaben künftig dem Ministerium melden, andernfalls drohen strafrechtliche Sanktionen.

12punto

Das Handelsministerium, das sich für 2025 das Ziel gesetzt hat, ein Volumen von 5 Billionen TL im E-Commerce und 8 Milliarden Dollar im E-Export zu erreichen, hat das rechtliche Regelwerk zur Bestimmung des Handlungs- und Kontrollrahmens des Sektors vervollständigt.

KEINE ERLAUBNIS FÜR SCHEINWERBUNG

Mit der Fertigstellung der ergänzenden Rechtsvorschriften zum E-Commerce-Gesetz wird sich das Ministerium in der kommenden Zeit ausschließlich auf die Überwachung konzentrieren. Im Rahmen der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über elektronische Handelsvermittlungsdienstleister (ETAHS) und elektronische Handelsdienstleister (ETHS) wurde die Ausnahmeregelung für Sponsoringausgaben, die bis zu 25 Prozent des Werbebudgets der Plattformen betrugen, auf 50 Prozent erhöht.

MELDUNG AN DAS MINISTERIUM ERFORDERLICH

Sollten Plattformen zudem durch die Schaltung von Werbung für Unternehmen, denen sie Vermittlungsdienste anbieten, oder für Dritte ihr Werbebudget überschreiten und die Kosten für diese Ausgaben nicht in ihrer Meldung an das Ministerium angeben, wird davon ausgegangen, dass sie das Ministerium täuschen.

VERANTWORTUNG FÜR GESCHALTETE WERBUNG

E-Commerce-Plattformen werden künftig auch für Werbung verantwortlich sein, die sie auf YouTube, in sozialen Medien und durch Influencer schalten, und müssen diese dem Ministerium melden. Wer dies nicht tut, muss mit Sanktionen rechnen.

Andererseits werden auch Provisionsnachlässe vom Ministerium unter Kontrolle gestellt. Durch die Begrenzung der Provisionsnachlässe bei Großunternehmen innerhalb eines bestimmten Rahmens soll die Entstehung von unlauterem Wettbewerb durch übermäßige Rabatte verhindert werden.