Neue Regelung für Lebensmittelkennzeichnungen durch das Landwirtschaftsministerium! Diese Begriffe sind nun verboten
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat einen neuen Leitfaden für Lebensmittelunternehmen veröffentlicht und bestimmte Begriffe auf Etiketten untersagt. Begriffe wie "Dorf", "Haus" oder "Bauernhof" dürfen nicht mehr verwendet werden; zudem wurden neue Vorschriften für die Werbung und Präsentation von vegetarischen und veganen Produkten eingeführt. Lebensmittelunternehmen müssen die neuen Regeln bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen.
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Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat den "Leitfaden zur Verordnung über die Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation des Türkischen Lebensmittelkodex" aktualisiert, der die Regeln festlegt, an die sich Lebensmittelunternehmen halten müssen. Der neue Leitfaden enthält Änderungen bezüglich bestimmter Begriffe und Ausdrücke auf Lebensmitteletiketten und führt insbesondere neue Vorschriften für die Werbung und Präsentation von vegetarischen und veganen Produkten ein.
BEGRIFFE WIE DORF, HAUS UND BAUERNHOF WERDEN NICHT MEHR VERWENDET
Begriffe wie "Dorf", "Haus", "Bauernhof" oder "traditionell" dürfen auf Lebensmitteletiketten nicht mehr verwendet werden. Solche Ausdrücke wurden verboten, da sie beim Verbraucher eine falsche Wahrnehmung erzeugen könnten. Beispielsweise darf der Ausdruck "hausgemacht" nur noch als "nach Art von hausgemacht" verwendet werden. Außer bei Olivenöl dürfen für pflanzliche Öle keine Begriffe oder Bilder verwendet werden, die an Olivenöl erinnern.
DER BEGRIFF 'HUNDERT PROZENT' DARF NUR FÜR EINZELKOMPONENTEN VERWENDET WERDEN
Ausdrücke wie "100 Prozent" dürfen bei fermentierten Milchprodukten nicht verwendet werden. Wie Ekol TV berichtet, kann der Ausdruck bei Lebensmitteln, die aus einer einzigen Zutat bestehen, wie etwa "100 Prozent Kaffee", weiterhin verwendet werden. Begriffe wie "für den Außer-Haus-Verzehr geeignet" dürfen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung nicht mehr verwendet werden.
WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR VEGETARISCHE PRODUKTE
Bei der Kennzeichnung und Bewerbung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln wurden Ausdrücke verboten, die den Eindruck erwecken könnten, es handele sich um Ersatzprodukte für tierische Lebensmittel. Bei solchen Produkten dürfen keine Bilder von tierischen Erzeugnissen wie Käse oder Fleisch verwendet werden. Auf den Etiketten vegetarischer Produkte dürfen Begriffe wie "rotes Fleisch", "Fischfleisch" oder Bezeichnungen für tierische Lebensmittel nicht vorkommen.
In Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung müssen Lebensmittel für vegetarische und vegane Verbraucher auf den Speisekarten klar mit Hinweisen wie "für Vegetarier/Veganer geeignet" gekennzeichnet werden.
WIE LANG IST DIE ÜBERGANGSFRIST?
Lebensmittelunternehmer müssen diese neuen Vorschriften bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen. Nach diesem Datum dürfen Produkte, die nicht dem Leitfaden entsprechen, nicht mehr auf dem Markt angeboten werden.
Diese Regelungen zielen darauf ab, eine korrekte Information der Verbraucher sicherzustellen und Irreführungen zu vermeiden, und sollen zur Schaffung eines transparenteren und zuverlässigeren Kennzeichnungssystems in der Lebensmittelbranche beitragen.