Neue Regelung für Motorräder in Istanbul: Parken auf Gehwegen verboten
Das Gouverneursamt Istanbul hat ein Rundschreiben zu den Parkmöglichkeiten für Motorräder und Mopeds veröffentlicht. Das Gouverneursamt hat ein Parkverbot auf Gehwegen, Fußgängerwegen und Plätzen erlassen und angekündigt, dass das Befahren von für den Verkehr gesperrten Bereichen mit Motorrädern „strikt untersagt“ ist.
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Das Gouverneursamt Istanbul hat angesichts der zunehmenden Nutzung von Motorrädern in der Stadt ein neues Rundschreiben veröffentlicht, um die Parkregelungen neu zu definieren. In dem Rundschreiben wurde betont, dass die Parkflächen für Motorräder neu geordnet werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Rechte von Fußgängern zu schützen.
BEREICHE MIT PARKVERBOT FÜR MOTORRÄDER
Unter Verweis auf Artikel 61 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 hat das Gouverneursamt die Orte aufgelistet, an denen Motorräder nicht parken dürfen:
Stellen, an denen das Halten verboten ist.
Orte, an denen durch Verkehrszeichen ein Parkverbot besteht.
Vor und auf Zufahrten.
Innerhalb eines Abstands von 5 Metern zu beiden Seiten von Hydranten.
Innerhalb eines Abstands von 15 Metern zu beiden Seiten von Haltestellenschildern des öffentlichen Nahverkehrs.
Auf der mittleren Spur bei Straßen mit drei oder mehr Fahrspuren.
Bereiche, die das Ausparken von regelkonform geparkten Fahrzeugen behindern.
Innerhalb eines Abstands von 15 Metern zu Ein- und Ausfahrten von Fahrzeugen mit Vorrang.
Parken außerhalb der festgelegten Dauer oder Zeiten in ausgewiesenen Parkbereichen.
Innerhalb eines Abstands von 5 Metern zu beiden Seiten von Ein- und Ausgängen öffentlicher Gebäude.
Auf Unterführungen, Überführungen und Brücken oder innerhalb eines Abstands von 10 Metern zu diesen.
Parkplätze, die für Institutionen und Organisationen reserviert und durch Hinweisschilder gekennzeichnet sind.
Fußgängerwege (außer den in der Verordnung genannten Ausnahmen).
Parkplätze, die für Menschen mit Behinderungen reserviert sind.
VERANTWORTUNG DER GEMEINDEN
In dem Rundschreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinden unverzüglich spezielle Parkflächen für Motorräder ausweisen müssen. Das Gouverneursamt kündigte an, dass das Parken von Motorrädern auf Gehwegen, Fußgängerwegen und Plätzen nicht gestattet werde und das Befahren von für den Verkehr gesperrten Bereichen mit Motorrädern „unter keinen Umständen erlaubt“ sei.
ERKLÄRUNG DES GOUVERNEURSAMTS
In dem Rundschreiben heißt es:
"Die unverzügliche Festlegung von Motorradparkplätzen durch die zuständigen Gemeinden auf eine Weise, die den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt, das Verbot des Parkens von Motorrädern auf Gehwegen, Fußgängerwegen und Plätzen sowie das strikte Verbot des Befahrens von für den Verkehr gesperrten Bereichen mit Motorrädern."