Neue Regelung im Parlament: Grüner Pass für eine weitere Berufsgruppe
Ein Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass auch Lehrkräfte, die lange Zeit an Privatschulen tätig sind, einen grünen Dienstpass erhalten können, wurde dem Ausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegt.
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Es wurde ein neuer Schritt unternommen, um das Recht auf einen grünen Pass, das bisher Lehrkräften im öffentlichen Dienst vorbehalten war, auch auf Lehrkräfte an Privatschulen auszuweiten. Mit dem der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegten Gesetzesentwurf soll erreicht werden, dass auch Lehrkräfte, die in privaten Bildungseinrichtungen tätig sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, von der Möglichkeit eines grünen Passes profitieren können. Der Entwurf wurde auf die Tagesordnung des parlamentarischen Ausschusses gesetzt.
Gemäß der geplanten Regelung sollen Lehrkräfte, die mindestens 10 Jahre lang an Privatschulen unterrichtet haben und gegen die keine rechtskräftige Verurteilung wegen Straftaten gegen die Sicherheit des Staates oder die verfassungsmäßige Ordnung vorliegt, von diesem neuen Recht Gebrauch machen können. Damit soll eine Gleichstellung mit ihren Kollegen im öffentlichen Dienst erreicht werden.
Der Entwurf wurde vom Abgeordneten der IYI-Partei für Edirne, Mehmet Akalın, im Parlament eingebracht. Im Entwurf heißt es dazu:
„Bildungsarbeit ist eine der grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen, die durch die Verfassung garantiert sind. Die Lehrkräfte, die an der Erbringung dieser Dienstleistung beteiligt sind, wenden unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder privaten Sektor beschäftigt sind, denselben Lehrplan an, tragen dieselbe pädagogische Verantwortung und ziehen dieselben Generationen heran.
In der derzeitigen Praxis wird das Recht auf einen grünen Dienstpass nur Lehrkräften mit Beamtenstatus gewährt; Lehrkräfte an privaten Bildungseinrichtungen können dieses Recht nicht in Anspruch nehmen. Dabei unterstehen auch Lehrkräfte an Privatschulen der Aufsicht des Bildungsministeriums und führen Bildungsaktivitäten durch, die den Charakter eines öffentlichen Dienstes haben.
Diese Situation schafft eine Ungleichheit bei den persönlichen Rechten zwischen Lehrkräften, die dieselbe Arbeit verrichten, und beeinträchtigt den Arbeitsfrieden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Lehrkräfte an Privatschulen von diesem Recht profitieren, um die Qualität der Bildung zu steigern, die berufliche Entwicklung der Lehrkräfte zu unterstützen und die internationale Mobilität zu fördern.
Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass Lehrkräften, die in privaten Bildungseinrichtungen tätig sind und eine bestimmte Dienstzeit absolviert haben, ein grüner Dienstpass ausgestellt wird. Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung der Art des öffentlichen Dienstes und der staatlichen Sicherheit geregelt, dass Personen mit rechtskräftigen Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten von diesem Recht ausgeschlossen sind. Auf diese Weise soll eine ausgewogene Regelung zwischen dem Gleichheitsgrundsatz und der öffentlichen Sicherheit geschaffen werden.“
Wie über die Forderung nach einem grünen Pass für Lehrkräfte an Privatschulen, die seit Jahren auf der Tagesordnung steht, nach der parlamentarischen Beratung entschieden wird, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.